So sehen die neuen Regelungen fürs Kindergeld aus
Die Regierung hat sich bei ihrer Klausus auf eine neue einkommensabhängige Regelung für das Kindergeld geeinigt
Insgesamt gelten ab 1.Jänner kommenden Jahres fünf Varianten für den Kindergeld-Bezug. Alleinerziehende erhalten ein Jahr lang eine monatliche Beihilfe von 180 Euro. Alleinerziehende dürfen auch bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 357 Euro dazuverdienen.
Für Alleinerziehende wird eine längere Bezugsdauer eingeführt: Egal welche Variante sie auswählen, sie können das Kinderbetreuungsgeld zwei Monate länger beziehen.
Variante 1:
Ein Elternteil 30 Monate, der zweite Elternteil 6 Monate – 436,- Euro / Monat
Variante 2:
Ein Elternteil 20 Monate, der zweite Elternteil 4 Monate – 624,- Euro / Monat
Variante 3:
Ein Elternteil 15 Monate, der zweite Elternteil 3 Monate – 800,- Euro / Monat
Variante 4:
Ein Elternteil 12 Monate, der zweite Elternteil 2 Monate – 1.000,- Euro / Monat – für Personen mit einem Einkommen unter 1.000 oder gar keinem Einkommen
Variante 5:
Ein Elternteil 12 Monate, der zweite Elternteil 2 Monate – mindestens 1.000,- Euro, maximal 2.000,- / Monat. Beim Einkommensabhängigen Kindergeld gibt es 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens.
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