Causa Jost
SPÖ-Gutachten widerspricht dem Gutachten von Scheider

- Das Gutachten von Vizerektorin Hattenberger
- Foto: MeinBezirk.at
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Die Gutachten von Seiten des Bürgermeisters und der SPÖ widersprechen sich, Bürgermeister Scheider kritisiert fehlende Genauigkeit im neuen Gutachten.
KLAGENFURT. Rund um die Causa Jost wird und wird es nicht ruhig. Nachdem Bürgermeister Christian Scheider Mitte Jänner in einer Aussendung den Grazer Rechtsexperten Bernd Wieser mit einem Gutachten zu seinen Gunsten präsentierte, folgten Vizebürgermeister Philipp Liesnig und die Klagenfurter SPÖ ihrerseits mit einem Gegengutachten. Vizerektorin der Klagenfurter Universität Doris Hattenberger sieht in ihrer Betrachtung der Dinge alles etwas differenzierter.
Fehlende Voraussetzungen
In dem 18-seitigen Gutachten, das die SPÖ veröffentlicht hat, kommt sie zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für die Anwendung des Paragraphen 73, der dem Bürgermeister die Not-Entscheidungsgewalt verleiht, nicht gegeben gewesen seien. Grund dafür sei unter anderem, dass der Gemeinderat sowie auch der Stadtsenat "in dringenden Fällen mit äußerst kurzen Fristen einberufen" werden könnten. Eine der Voraussetzungen des § 73 sei damit nicht erfüllt. Ebenso sei der Bürgermeister in der Pflicht, einen Stellvertreter des Magistratsdirektors einzusetzen. "Gemäß § 79 Abs. 5 Klagenfurter Stadtrecht hat der Bürgermeister einen Stellvertreter des Magistratsdirektors zu bestimmen. Unklar ist, ob der Bürgermeister dieser Verpflichtung bis dato nachgekommen ist", so Hattenberger in ihrem Gutachten, das fertig gestellt wurde, bevor die stellvertretende Magistratsdirektorin Karin Zarikian bekannt gegeben wurde.
"Obliegt Gemeinderat"
Vizebürgermeister Liesnig sieht seine Sichtweise der Dinge durch das Gutachten bestätigt. "Das Rechtsgutachten belegt, dass die Zuständigkeit für die Berufung, Abberufung und Verlängerung des Magistratsdirektors dem Gemeinderat obliegt. Scheider hat durch sein Vorgehen seine Kompetenzen rechtswidrig überschritten und dadurch einen Schaden verursacht. Außerdem war der Pensionsantritt des Magistratsdirektors kein unvorhersehbares Ereignis und der Bürgermeister hätte die Pflicht gehabt, entsprechende Vorkehrungen zu treffen", so Liesnig.
Fehlende Details als Problem?
Bürgermeister Christian Scheider hat gemeinsam mit Bernd Wieser einen Blick auf das Gutachten von Hattenberger geworfen und kommt zu dem Schluss: "Was die Stellungnahme von Doris Hattenberger anbelangt, so darf festhalten werden, dass wir davon ausgehen muss, dass Frau Hattenberger der genaue und vollständige Sachverhalt nicht vorgelegen ist." Dies bestätigte auch Hattenberger in ihrem Gutachten, so würden ihr beispielsweise der Dienstvertrag von Magistratsdirektor Jost nicht vorliegen und auch andere Details fehlen.
Stadtsenat konnte nicht einberufen werden
Wieser und Scheider gehen auch auf einige Details der Zusammenfassung des Gutachtens ein. So sei die Funktion eines Stellvertreters nur für den Fall einer Abwesenheit verantwortlich, nicht für den Fall einer Kündigung. Ebenso sei das kurzfristige quittieren des Dienstes von Seiten Jost am 20. Dezember nicht vorhersehbar gewesen. "Wir hatten vor, die Stelle eines Nachfolger für Jost ohnehin im Frühling auszuschreiben", so Scheider im Gespräch mit MeinBezirk.at. Die Möglichkeit, kurzfristig eine Stadtsenatssitzung einzuberufen, habe der Bürgermeister genutzt. "Allerdings war diese nicht beschlussfähig (es muss mindestens die Hälfte der Stadträte sowie der Bürgermeister anwesend sein, Anm. d. Red), dadurch kam sie nicht zustanden und ich musste unverzüglich handeln", so Scheider.


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