2022 GIS-Gebühren NACHGEFRAGT
GIS-Gebührenerhöhung ab 01.02.2022 und Informationen über GIS-Gebührenbefreiungen ....


GIS-Gebührenerhöhung 2022

Ab 01.02.2022 wurden die GIS-Gebühren um rund acht Prozent erhöht. Weiters angehoben  wurden die Landesabgaben in den Bundesländern Wien, Niederösterreich, Burgenland, Steiermark und Tirol. 


GIS-Gebührenbefreiungen 2022

Bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit ist für "bestimmte Personen" (z.B. Pensionist*innen, Arbeitslose, etc.) eine Antragsstellung auf GIS-Gebührenbefreiung, auf EAG-Kostenbefreiung sowie auch auf den Zuschuss zum Fernsprechentgelt bei der GIS-Gebühren Info Service GmbH möglich. Für die Prüfung aller Befreiungsanträge ist die GIS-Gebühren Info Service GmbH zuständig.


Einkommensgrenzen 2022

Überschreitet das Haushalts-Nettoeinkommen nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Befreiungsrichtsatz, ist eine Befreiung möglich.
Der Höchstsatz des Haushalt-Netto-Einkommens ab 01.01.2022 liegt bei einem Ein-Personenhaushalt bei 1.154,15 Euro, für einen Zwei-Personenhaushalt bei 1.820,80 Euro und für jede weitere Person bei weitere jeweils 178,08 Euro (Datenquelle: GIS-Homepage, Stand 20. Februar 2022).
Übersteigt das Nettoeinkommen die obigen, maßgeblichen Betragsgrenzen, kann der Antragsteller bzw. die Antragstellerin noch weitere "abzugsfähige Ausgaben" geltend machen, wie z.B. Miet- und Betriebskosten, anerkannte außergewöhnliche Belastungen (§§ 34 und 35 Einkommensteuergesetz), etc..

Beispiel - Befreiung für einen 1-Personenhaushalt:
Monatliche Pension netto Euro 1.500,--
- abzgl. mtl. Miet- und Betriebskosten (ohne Gas/Strom) Euro 400,-- 
=  verbleibt mtl. ein Nettoeinkommen Euro 1.100,--
Das mtl. Nettoeinkommen liegt unter der maßgeblichen Betragsgrenze von Euro 1.154,15 und somit ist ein Antrag auf GIS-Gebührenbefreiung, auf EAG-Kostenbefreiung sowie auch auf den Zuschuss zum Fernsprechentgelt bei der GIS-Gebühren Info Service GmbH möglich


Antragsformular  GIS-Gebührenbefreiung etc.

Seit Dezember 2021 liegen „neue“ GIS-Befreiungsanträge auf und werden diese auch online auf der "Homepage der GIS" zum Ausdrucken angeboten. Obwohl in einigen Punkten abgeändert und ergänzt, ist dieser "neue GIS-Befreiungsantrag" noch immer in wesentlichen Bereichen unvollständig. Zum Beispiel fehlt der Abzugsposten "Pauschalbetrag für Mietaufwand in Höhe von 140,00 Euro" auf den aufliegenden Print-Unterlagen 2022. Diese Information ist online nachlesbar (Datenquelle: GIS-Homepage, Stand 20. Februar 2022).

Wäre es nicht hilfreich, diese Information allen Antragsteller*innen (online und offline) zur Verfügung zu stellen?

(Irrtümer sowie Rechen-/Satzfehler etc. vorbehalten.)

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