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CERV-Programm
CERV: EU fördert Menschenrechte, Gleichstellung, Teilhabe und Gewaltprävention

CERV-Programm | Foto: stock.adobe.com / Jesse B/peopleimages.com
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"CERV" zielt allgemein auf den Schutz und die Förderung der in den Verträgen verankerten Rechte und Werte ab.

Entgeltliche Einschaltung des Landes Kärnten

KÄRNTEN. Im neuen EU-Aktionsprogramm "Citizens, Equality, Rights and Values (CERV)" werden die bisherigen Programme "Europa für Bürgerinnen und Bürger", "Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft" sowie "Daphne", mit dem Ziel der Erhaltung und Weiterentwicklung offener, auf Rechten basierender, demokratischer, gleicher und inklusiver Gesellschaften, zu einem gemeinsamen Programm verknüpft.

Förderziel

Das Programm zielt allgemein auf den Schutz und die Förderung der in den Verträgen, der Charta und den geltenden internationalen Menschenrechtskonventionen verankerten Rechte und Werte ab, um offene, auf Rechten beruhende, demokratische, gleichberechtigte und inklusive Gesellschaften, die auf Rechtsstaatlichkeit aufbauen, aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln.

Aktionsbereiche bzw. spezifische Ziele

  • Aktionsbereich Werte der Union
    Schutz und Förderung der Rechte der Union und Sensibilisierung für die Rechte, wodurch auch die Werte der Union und die Achtung vor der Rechtsstaatlichkeit verstärkt geschützt und gefördert werden und zum Aufbau einer demokratischen Union, zum demokratischen Dialog, zu Transparenz und verantwortungsvoller Verwaltung beigetragen wird, durch finanzielle Unterstützung von Organisationen der Zivilgesellschaft, die diese Rechte auf lokaler, regionaler, nationaler und transnationaler Ebene fördern und pflegen.

  • Aktionbereich Gleichstellung, Rechte und Geschlechtergleichstellung 
    Förderung der Gleichstellung und Verhütung und Bekämpfung von Ungleichheitund Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung und Achtung des Diskriminierungsverbots;

    Förderung der uneingeschränkten Wahrnehmung der Rechte durch Frauen sowie der Geschlechtergleichstellung, des Diskriminierungsverbots, der Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und jeglicher Form der Intoleranz;

    Schutz und Förderung von Kinderrechten und Rechten von Menschen mit Behinderungen, der Unionsbürgerschaftsrechte und des Rechts auf den Schutz personenbezogener Daten.

  • Aktionsbereich Bürgerbeteiligung und Teilhabe 
    Förderung der Bürgerbeteiligung und der Teilhabe am demokratischen Leben der Union sowie des Austauschs zwischen Bürger/innen verschiedener Mitgliedstaaten und Sensibilisierung für ihre gemeinsame europäische Geschichte z.B. durch Unterstützung von Projekten, mit denen an prägende Momente in der neueren und neuesten europäischen Geschichte erinnert werden soll oder durch Städtepartnerschaften und Stadtnetzwerke.
  • Aktionsbereich Daphne
    Verhütung und Bekämpfung jeglicher Form von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen und von häuslicher Gewalt auf allen Ebenen; sowie Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, LGBTIQ-Personen und Menschen mit Behinderungen;

    Unterstützung und Schutz aller direkten und indirekten Opfer von häuslicher Gewalt innerhalb der Familie oder in engen Beziehungen oder aufgrund solcher Gewalt zu Waisen gewordener Kinder.

EU-Förderberatung

Planen Sie eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit oder ein EU-Projekt? Die Unterabteilung Europäische und internationale Angelegenheiten der Kärntner Landesregierung berät Sie gerne zu möglichen EU-Förderungen:
Web: europa.ktn.gv.at
Tel: +43 50 536 10 136
E-Mail: abt1.eu-post@ktn.gv.at
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