Rechnungshof zerpflückt den Hypo-Deal!

Der Landesrechnungshof erstellte Bericht über Hypo. Der WOCHE liegt das „Geheimpapier“ vor.

Kürzlich wurde beschlossen, dass die noch offenen 1,5 Millionen Euro des Sechs-Millionen-Euro-Honorars an Wirtschaftsprüfer Dietrich Birnbacher aus dem Zukunftsfonds überwiesen werden. Das ist öffentlich bekannt. Nicht öffentlich aber wurde ein Bericht des Landesrechnungshofes, der den Verkauf der Hypo im Jahr 2007 beleuchtet. „Das ist ein skandalöses Verhalten, das nicht überbietbar ist“, wettert SP-Klubobmann Herwig Seiser. Seine Partei habe im Juli auf Veröffentlichung des Berichts gedrängt und sei von ÖVP und BZÖ im Kontrollausschuss überstimmt worden.
Der WOCHE liegt eben dieser Bericht des Landesrechnungshofes nun vor. Darin heißt es: „Die Verkaufsverhandlungen für den Eigentümer wurden vom LH (Anm.: Jörg Haider) und vom Aufsichtsratsvorsitzenden der Kärntner Landesholding (Anm.: Josef Martinz) geführt, die dafür keine gesetzliche Vertretungsmacht haben.“
„Eine faule Ausrede!“
Für Seiser ist es unverständlich, warum die „Verkaufsverhandlungen am Aufsichtsrat vorbei geführt wurden“. – Dass vorgebrachte Argument der Verschwiegenheit ist „eine faule Ausrede“. – „Es unterliegt auch der Aufsichtsrat der Verschwiegenheitspflicht!“ Und der Landesrechnungshof gibt ihm im „Geheimbericht“ Recht und kommentiert, dass der Ausschluss der Aufsichtsratsmitglieder „vom konkreten Transaktionsgeschäft mit der Wahrung von Geheimhaltungsinteressen nicht begründet werden kann“.
Für Birnbacher galt „der Ausschluss“ jedenfalls nicht. Ihm – so im Bericht festgehalten – erteilten Haider und Martinz „Anfang April (…) einen Beratungsauftrag“. „Eingebunden durften „ausnahmslos die Personen Dr. Kulterer, Dr. Berlin und Herr Schmidt von der BayLB werden. Ein Kontakt zu anderen Personen (…) hat bis zur ausdrücklichen Zustimmung der Auftraggeber zu unterbleiben.“

Das Brisante: Die Prüfer kommen zum Schluss, dass die Auftraggeber den Aufrag an Birnbacher gar nicht erteilen hätten dürfen, sondern jene Personen, die explizit aus den Gesprächen herauszuhalten waren. Nämlich: Der Vorstand der Landesholding! Der Bericht hält fest: „Ein wirksames Auftragsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer (Anm.: Birnbacher) und der Landesholding ist mangels einer entsprechenden Vertretungsmacht der handelnden Personen nicht zustande gekommen.“ Und zur Übernahme der Honorarverpflichtung durch die Landesholding heißt es, dass Birnbacher „zwar keine Ansprüche gegenüber der Landesholding habe, wohl aber gegenüber den zeichnenden Personen“. Die Landesholding sei aber berechtigt, den Aufwand – also das Birnbacher-Honorar – direkt zu übernehmen.

Geht es um die Höhe des Honorars, eignen sich laut Rechnungshof nur Investment-Banken als Maßstab. Bei „vollem und typischem Tätigkeitsumfang“ bewege sich das Honorar in der üblichen Bandbreite. Allerdings: „Wesentliche Tätigkeiten (…) mussten vom Auftragnehmer nicht erbracht werden.“ – Die BayernLB stand als Kaufinteressent für die Hypo-Anteile schließlich bereits fest.
Seiser dazu: „Das Honorar ist x-fach überhöht, Herr Birnbacher soll zumindest den überwiegenden Teil zurückzahlen.“ Außerdem fordert der SP-Klubchef: „Die restlose Aufklärung, wer mit Tilo Berlin mitverdient hat – da ist die Justiz gefordert!“
Gel/EK

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