Pensionistenverband Kärnten empört über 150-Euro-Aussage der Sozialministerin
Auf Unverständnis trifft Hartinger-Kleins Aussage auch beim Kärntner Pensionistenverband der nun eine Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes fordert
KLAGENFURT. Sozialministerin Hartinger-Klein steht für ihre 150 Euro Aussage im Moment unter heftiger Kritik. Empört zeigt sich jetzt auch der Pensionistenverband Kärnten. Für den Präsident des Kärntner Verbandes Karl Bodner ist ein solcher "Blödsinn" nicht nachvollziehbar und klar darauf zurückzuführen, dass man mit einem Ministergehalt von 17.511 Euro im Monat die Sorgen der "kleinen" Menschen in Österreich nicht nachvollziehen könne.
Für ihn ist die Aussage der Sozialministerin, wonach 150 Euro im Monat zum Leben reichen, wenn die Wohnung gezahlt ist, fernab von jeder realen Lebenssituation. Beweis dafür sei unter anderem die steigende Anzahl der Kundenzahlen von Sozialmärkten. Allein in Kärten könnten über 10.000 Personen ihr tägliches Leben nicht ohne diese Märkte bestreiten.
Aktuelle Daten von Beziehern der Mindessicherung zeigen außerdem eine hohe Rate an gesundheitlichen Einschränkungen und chronischen Krankheiten. Auch die Tatsache, dass in Österreich rund 80.000 Kinder auf die Mindestsicherung angewiesen sind spricht Bände, so Bodner.
Höhere Ausgleichszulagen für Pensionisten
Armut beschränke sich jedoch nicht auf junge Menschen, vor allem Pensionistinnen sind häufig von Altersarmut betroffen und kämpfen jedes Monat um über die Runden zu kommen. Daher fordert der Pensionistenverband Kärnten nun eine Erhöhung der Ausgleichszulagen. Die derzeitige Ausgleichszulage für alleinstehende Pensionisten beträgt 909,42 Euro. Wenn man die Fixkosten, zum Beispiel für Wohnung und Strom, abgezogen sind, bleibt nicht mehr viel für das Leben übrig. In Kärnten sind davon tausende Pensionisten. Sie müssen oft jeden Cent zweimal umdrehen um gut durch das Monat zu kommen.
Um eine faire, menschenorientierte Sozialpolitik zu erreichen fordert der Pensionistenverband die Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes auf 1.200 Euro.
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