Landesgericht Krems
Küssen verboten: Wegen Bussis bei roter Ampel, rastete 33-Jähriger völlig aus
Im Juli 2022 war ein junges, frisch verliebtes deutsches Pärchen mit dem Pkw in Krems unterwegs, sie lenkte den Wagen, bei einer roten Ampel kurz nach dem Bühl-Center stadtauswärts hielten sie an. Die Rotphase nützte das Paar, um sich zu küssen.
Hupkonzert
Dies passte einem 33-Jährigen aus Krems, der hinter ihnen stand, gar nicht. Er begann wild zu gestikulieren und drückte auf die Hupe. Nach einem weiteren Kuss der beiden rastete der Mann völlig aus. Er überholte den Pkw, als dieser bei Grün anfuhr, behinderte dabei den Gegenverkehr und schnitt den Wagen bei der Einfahrt zum Hofer-Parkplatz so, dass die junge Frau nur durch eine Vollbremsung eine Kollision vermeiden konnte.
Schmusen könnt ihr zuhause
Dann sprang der Erzürnte aus dem Wagen, lief auf die Fahrertür zu und schrie „schmusen könnt ihr zuhause“. Die Lenkerin versperrte in Panik die Tür. Auch der Freund der Lenkerin verließ den Wagen, um den Rabiaten abzulenken. Dann kam es zum Showdown. Beide standen sich Kopf an Kopf gegenüber, ballten die Fäuste. Als der 33-Jährige drohend die Hand erhob, fiel ihm die ebenfalls ausgestiegene Lenkerin in den Arm. Darauf wurde sie von dem Aggressor wüst beschimpft und angespuckt.
Head-Butt
Schließlich versuchte der Wüterich dem Deutschen einen Kopfstoß zu versetzen, dieser konnte jedoch zurückweichen. Nach weiteren Beschimpfungen endete der von zahlreichen Passanten beobachtete Zwist und die Kontrahenten fuhren weiter. Die junge Frau erstattete Anzeige,
Bespuckt
Am Kremser Landesgericht musste sich der 33-Jährige wegen Nötigung und versuchter Körperverletzung verantworten. Der Angeklagte gab an, dass er niemanden habe verletzten wollen. Er habe nur gedroht, gab aber zu, die Frau bespuckt zu haben. Andere Verkehrsteilnehmer habe er nicht gefährdet.
Die Zeugenaussagen des Pärchens zeichneten ein anderes Bild. Ein Pkw des Gegenverkehrs hätte ausweichen müssen, auch ein hinter ihnen fahrendes Fahrzeug durch das abrupte Bremsen auslenken müssen.
Der Richter wertete den versuchten Kopfstoß als versuchte Körperverletzung, das Schneiden des Pkw der Deutschen als Nötigung und verurteilte den bisher Unbescholtenen zu vier Monaten Haft mit dreijähriger Bewährung. Außerdem sprach er der jungen Frau 125 Euro zu, die der 33-Jährige noch im Gerichtssaal der Deutschen in bar aushändigte. Nicht rechtskräftig. -Kurt Berger
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