Polizei mit angeblicher Vergewaltigung tagelang genarrt
Nach dem Diebstahl von DVDs in Krems und Wieselburg tischte eine 25-Jährige den ermittelnden Beamten mehrfach Aussagen auf, die umfangreiche Nachforschungen zur Folge hatten. Am Landesgericht St. Pölten musste sich die Mutter eines Vierjährigen nun den Vorwürfen von Staatsanwalt Karl Wurzer stellen.
Der Strafantrag umfasste die Vergehen der falschen Beweisaussage, der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung, des Diebstahls, sowie der Fälschung eines Beweismittels. Die Story dazu begann im Februar 2018, als die Frau, zu den Diebstählen befragt, erklärte, dass sie über Facebook die Freundschaftsanfrage eines „Viktor Gleiss“ erhalten habe. Als Profilbild habe der Unbekannte ein Pferd verwendet. Nach dem Austausch von Informationen über das Privatleben habe er sie aufgefordert, DVDs zu stehlen und ihm zu übergeben. Falls sie dem nicht nachkomme, müsse sie bzw. ihr Kind mit einem Unfall oder einem Unglück rechnen. Schließlich habe sie sich auch mit ihm getroffen und beim zweiten Mal sei man zu einer „Nachtschneewanderung“ nach Lackenhof gefahren. In einer Hütte, in der das Paar Quartier bezogen habe, soll sie der Mann zweimal zum Beischlaf genötigt haben.
Nachdem bereits Ermittlungen gegen „Viktor Gleiss“ angelaufen waren, legte die 25-Jährige einen Brief vor, in dem sie der Mann aufforderte, die gestohlene Ware an eine Adresse in Zürich zu schicken. Andernfalls werde er ihr Kind holen und sie würde es nie wieder sehen.
Bereits nach dem ersten Satz, den die Beschuldigte im Prozess sagte, brach sie in Tränen aus und beteuerte, dass alles so gewesen sei, wie sie es in ihren Aussagen angegeben habe.
Kein Kontakt zu Beschuldigten
Schließlich konfrontierte sie der Richter mit Ermittlungsergebnissen:
Schon, dass ein völlig Unbekannter von ihr verlange, dass sie DVDs stehlen soll, die eigentlich für Dreijährige infrage kommen, sei nicht nachvollziehbar, darüber hinaus fand man auf dem Computer der Frau keinerlei Hinweise über Kontakte zu „Viktor Gleiss“. Auch auf ihrem Handy gab es keine Telefonate zu den von ihr angegebenen Zeiten. Zu den Örtlichkeiten die Hütte betreffend machte die Frau nur vage Angaben, an der Züricher Adresse waren keine Meldedaten zu eruieren. Schließlich fand man auf der Briefmarke keinen Stempel und laut Gutachten sei die Schrift zwar verstellt, aber dennoch ihr zuzuschreiben. Nicht zuletzt stimmten zahlreiche Rechtschreibfehler im Brief mit Fehlern der Frau in Vergleichsschreiben überein.
„Die Angeklagte hat fast alles erlogen“, resümierte Wurzer, während der Richter davon überzeugt war, dass nicht nur ihre geweinten Beteuerungen im Prozess, sondern auch ihre Darstellungen vor der Polizei gut geschauspielert waren. Mit zwölf Monaten bedingt und Bewährungshilfe fand der Richter vorerst das Auslangen (nicht rechtskräftig).
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