Krems
Wie die Begegnungszone die Stadt verändert

Die Simandl-Frau blickt künftig in eine Begegnungszone. | Foto: sg
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Begrüßen Sie die Schaffung von Begegnungszonen in der Stadt?

Die Untere Landstraße soll Begegnungszone werden. Ein Umstand, der unter Anrainern nicht nur für Freude sorgt, sondern auch Unsicherheit hervorruft. Um Gerüchte zu zerstreuen, gehen wir der Frage nach: Was ist eine Begegnungszone?

KREMS. Die Gerüchte sind vielfältig: Es dürfe kein Auto mehr durch die Untere Landstraße fahren, eine Großbaustelle steht ins Haus, um die Begegnungszone zu ermöglichen und mehr.

Das Team des Amtes für Stadt- und Verkehrsplanung klärt auf: "Es dürfen auch künftig Fahrzeuge durch die Untere Landstraße fahren." Das sei also noch keine Veränderung gegenüber dem Bestand.

Die Simandl-Frau blickt künftig in eine Begegnungszone. | Foto: sg
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20er statt 30er

Doch eine Änderung wird es geben, wie das Stadt- und Verkehrsplanungsteam weiter informiert: "Die Geschwindigkeitsbeschränkung wird von derzeit 30 auf 20 Kilometer je Stunde reduziert. Halten und Parken ist nur auf den dafür vorgesehenen Flächen gestattet."

Cityforum nimmt Stellung

Erich Neumeister vom Cityforum dazu: "Wir als Anrainerverein begrüßen ausdrücklich die Schaffung von mehr Begegnungszonen in der Innenstadt. Durch die Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer wird die Altstadt sicherer und die Aufenthaltsqualität steigt. Der Vergleich mit anderen Städten zeigt nämlich, dass niedrigere Geschwindigkeiten den Verkehrslärm deutlich reduzieren."

Erste Begegnungszone gut aufgenommen

Auch die erste Begegnungszone in der Innenstadt rund um das Steinertor wurde positiv aufgenommen, was Neumeister so begründet: "Dadurch konnten wir heute erstmals mitten durch das Steinertor als Fußgänger genussvoll flanieren und mussten nicht die engen ‚Mauslöcher‘ auf der Seite benutzen." Fußgänger dürfen in Begegnungszonen die gesamte Fahrbahn benützen. Dabei dürfen sie den Fahrzeugverkehr jedoch nicht mutwillig behindern. Fahrern von Rädern und Elektro-Scootern ist grundsätzlich das Nebeneinanderfahren erlaubt. Im Gegensatz zu Wohnstraßen ist in Begegnungszonen die Durchfahrt gestattet, jedoch nicht das Spielen auf der Straße.

Erich Neumeister vom Cityforum über die erste Begegnungszone:

"Wir freuen uns sehr über die Premiere - der ersten Begegnungszone in der Innenstadt rund um das Steiner Tor!
Dadurch konnten wir heute erstmals mitten durch das Steiner Tor als Fußgänger genussvoll flanieren und mussten nicht die engen "Mauslöcher" auf der Seite benutzen.
Eine Kleinigkeit dürfen wir noch anmerken:
Auf der Rückseite des Schildes "Ende der Begegnungszone" vor dem Steiner Tor auf dem Südtiroler Platz-Seite sollte der Anfang der Begegnungszone noch gekennzeichnet werden, damit Fußgänger wissen, dass sie nun hier auf der Fahrbahn mitten durch Steiner Tor gehen können. Derzeit ist dort keine Anfang-Tafel angebracht.
Und noch etwas: nachdem schon wieder Autos innerhalb dieser neuen Begegnungszone auf nicht markierten Plätzen (va. am Ende der Schmidgasse) parken, sollte eine entsprechende Überwachung angeordnet werden, um dieses nette Areal StVO-konform autofrei zu halten:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/mobilitaet/kfz/10/Begegnungszonen.html

Erich Neumeister vom Cityforum | Foto: privat
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Auch hoffen wir, dass im Zuge der geplanten Umgestaltung des Südtiroler Platzes die nunmehr bestehende Begegnungszone noch bis zur Utzstraße (Fußgängerübergang beim Brauhof) weitergezogen wird, wie dies in der letzten Sitzung der AG Gehen & Radfahren angeregt wurde.

Alles über die Begegnungszonen (Quelle: oesterreich.gv.at):

Eine Begegnungszone ist eine Straße, deren Fahrbahn für die gemeinsame Nutzung durch Fahrzeuge und Fußgängerinnen/Fußgänger bestimmt ist und die als solche gekennzeichnet ist. Die Behörde kann Straßen, aber auch Straßenstellen oder Gebiete durch Verordnung dauerhaft oder befristet zu Begegnungszonen erklären. Die so ausgewiesenen Bereiche dienen der Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs. Grund für eine Begegnungszone kann aber auch die Lage, Widmung oder Beschaffenheit eines Gebäudes oder Gebietes sein.

Das Besondere einer Begegnungszonen ist also, dass alle Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer die Fahrbahn gleichberechtigt nutzen dürfen. Dieses Aufeinandertreffen erfordert eine erhöhte gegenseitige Rücksichtnahme. Zu den beteiligten Verkehrsteilnehmerinnen/ Verkehrsteilnehmer zählen insbesondere

Kfz-Lenkerinnen/-Lenker,
Fußgängerinnen/Fußgänger,
Radfahrerinnen/Radfahrer und
Lenkerinnen/-Lenker von Elektro-Scootern.

• Lenkerinnen/-Lenker von Fahrzeugen müssen in Begegnungszonen so fahren, dass sie
• Fußgängerinnen/Fußgänger und Radfahrerinnen/Radfahrer weder gefährden noch behindern, von ortsgebundenen Gegenständen oder Einrichtungen einen der Verkehrssicherheit entsprechenden seitlichen Abstand und
eine Geschwindigkeitsbeschränkung von höchstens 20 km/h einhalten (ausnahmsweise kann die Behörde 30 km/h erlauben).

Weitere wichtige Regeln in Begegnungszonen

Fußgängerinnen/Fußgänger dürfen in Begegnungszonen die gesamte Fahrbahn benützen. Dabei dürfen sie den Fahrzeugverkehr jedoch nicht mutwillig behindern.
Fahrerinnen/Fahrer von Rädern und Elektro-Scootern ist grundsätzlich das Nebeneinanderfahren erlaubt.
Im Gegensatz zu Wohnstraßen ist in Begegnungszonen die Durchfahrt gestattet, jedoch nicht das Spielen auf der Straße.
An dafür ausgewiesenen Stellen darf gehalten beziehungsweise geparkt werden. Beginn und Ende einer Begegnungszone sind durch die entsprechenden Verkehrszeichen kundzumachen. Sowohl in der Begegnungszone als auch beim Verlassen gelten die allgemeinen Vorrangregeln.
In Begegnungszonen zulässige bauliche Veränderungen wie Schwellen, Rillen, Bordsteine und dergleichen sollen zusätzlich die Verkehrssicherheit fördern oder dazu beitragen, dass die erlaubte Höchstgeschwindigkeit eingehalten wird.

Rechtsgrundlagen

§ 2 Abs. 1 Z 2a, § 23 Abs. 2a, §§, 68, 76c Straßenverkehrsordnung (StVO)

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