D'Hondt-System unter Beschuss
'Stadtsenat muss nach Wählerwillen geformt werden'
NiK – Neos in Krems, FPÖ und MFG fechten den Ausgang der Stadtsenatswahl an. Dabei ginge es aber nicht um Machtspielchen, sondern darum, ein ungerechtes Rechenverfahrung, das den Wählerwillen nicht abbildet, zu bekämpfen.
KREMS. Nachdem die Gemeinderatswahl am 4. September und die konstituierende Sitzung einen Monat später über die Bühne gegangen waren, steht die neue Kremser Stadtregierung.
Nun gibt es einen Einspruch von NiK, FPÖ und MFG, weil die Art und Weise, wie die Sitze im Stadtrat den jeweiligen Parteien zugeordnet werden, bedenklich sei. Es handelt sich um das D'Hondt-Verfahren, das ein Divisorverfahren mit Abrundung ist und bei dem Großparteien zu Ungunsten der kleinen Parteien profitieren.
Präzedenzfall Groß Gerungs
"In Groß Gerungs gab es nach einer Wahl 2020 ebenfalls eine Anfechtung, das ging bis zum Verfassungsgerichtshof und so wurde das D'Hondt'sche System als verfassungsrechtlich bedenklich bezeichnet, weil es den Wählerwillen nicht abbildet", erklärt FPÖ-Landesparteisekretär Andreas Bors, "es braucht einen VfGH-Spruch, dann hat die Anfechtung Auswirkungen auf Krems, Niederösterreich und Österreich."
In Groß-Gerungs wurde die Gemeindeordnung 2021 bereits geändert. Bis Krems auf das D'Hondt-Verfahren verzichtet, dauert es freilich noch.
Nicht nur für Krems
"Es ist eine größere Sache und hat nicht mit Krems spezifisch zu tun. Auf Landes- und Bundesebene wird es schon die ganze Zeit geprüft", bestätigt auch Stadträtin Susanne Rosenkranz, "es geht nur darum den Wählerwillen besser abzubilden."
Die Kremser FPÖ würde übrigens bei Erfolg der Anfechtung nicht einmal profitieren, sondern nur NiK und KLS, zudem werde es einige Zeit dauern, bis ein VfGH-Spruch vorliegt. "Doch wenn man es nie angeht, dann ändert sich auch nichts", argumentiert Susanne Rosenkranz die FPÖ-Unterstützung der Anfechtung.
"Da geht es um Grundrechte"
NiK-Neos in Krems würden durchaus einen Platz im Stadtsenat bekommen, wenn die Stadtrats-Plätze nicht mehr nach D'Hondt errechnet werden würden.
"Es gibt auch einen Spruch vom Verfassungsgerichtshof in Bayern, der besagt, dass das D'Hondt-Verfahren nicht verfassungskonform ist", gibt Dominik Heinz (NiK) zu bedenken, "das System bevorteilt eben große Parteien, während die kleinen durchfallen. Darum versuchen wir eben – wie Robin Hood – aufzuzeigen, dass in Niederösterreich und vielleicht sogar in ganz Österreich etwas geändert gehört. Da geht es um Grundrechte."
Zur Sache:
Das D'Hondt-Verfahren beim Errechnen der Senatssitze begünstigt größere Parteien und benachteiligt kleinere Parteien, weil bei der Abrundung von Quotienten, die bei der Umrechnung von Stimmen in Sitze auftreten, eklatante Verzerrungen entstehen
Ein Beispiel:
• Einer Kleinpartei, die mit Quotienten 1,99 nur einen Sitz erhält, entgeht ein Sitz, der einen hundertprozentigen Zuwachs versprochen hätte.
• Eine mittelstarke Partei, die bei Quotienten 10,99 zehn Sitz bekommt, verpasst einen Sitz, der einen zehnprozentigen Zuwachs bedeutet hätte. (Quelle: de.wikipedia.org)
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