Die Allergenverordnung ist da

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NÖ. Erfolg für die Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie bei den Verhandlungen rund um die Allergen- Kennzeichnungspflicht. Fachgruppen-Obmann Mario Pulker: „Es ist uns gelungen, die Möglichkeit einer mündlichen Informationsweitergabe durchzusetzen. Das haben wir mit der Veröffentlichung der Allergeninformationsverordnung des Bundesministeriums jetzt schwarz auf weiß!“ Nächster Schritt der Fachgruppen: Ein breites Angebot an entsprechenden Schulungen für die Mitgliedsbetriebe.
Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung besagt, dass die Konsumenten ab 13. Dezember 2014 auch bei unverpackten Lebensmitteln über allergene Inhaltsstoffe informiert werden müssen. Seit wenigen Tagen liegen auch die nationalen Vorschriften über Art und Weise der Informationsweitergabe vor.
Und diese bringen in einem ganz wesentlichen Punkt eine Vereinfachung für die Gastronomen: Während die EU nur die schriftliche Informationsweitergabe vorsieht, wird es in Österreich auch die Möglichkeit einer mündlichen Information der Gäste „durch geschulte Personen“ geben. „Das ist eine große Erleichterung für unsere Mitgliedsbetriebe“, sagt Fachgruppen-Obmann Mario Pulker. Die explizite Hervorhebung der mündlichen Weitergabe in der Verordnung des Gesundheitsministeriums ist ein Erfolg der Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie, die dies in den Verhandlungen immer wieder gefordert haben. Neben Österreich ist die mündliche Informationsweitergabe nur noch in wenigen EU-Ländern vorgesehen.
Schulungen für Mitgliedsbetriebe
Ein knappes halbes Jahr bleibt den Gastronomiebetrieben Zeit, die Inhalte der Verordnung umzusetzen. Einer der wichtigsten Punkte ist jetzt die Schulung der Mitarbeiter: Laut Verordnung hat die mündliche Weitergabe durch dafür geschulte Personen zu erfolgen. Diese Schulung ist mindestens alle drei Jahre zu wiederholen, der Nachweis über die Schulung zu dokumentieren. Dr. Alexandros Rambacher, Geschäftsführer der Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie: „Das Grundkonzept zu den Schulungen für unsere Mitgliedsbetriebe steht bereits. Ab Herbst wird es in allen Landesvierteln ein entsprechendes Angebot auf Basis der Leitlinien geben, die in den nächsten Tagen vom Bundesministerium für Gesundheit kundgemacht werden.“
Damit setzen die Fachgruppen ihren Weg der Informationspolitik in Sachen Allergen-Kennzeichnung fort: In den letzten Wochen und Monaten wurden landesweit bei acht Workshops mehr als 500 Gastronomen
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über die Kennzeichnungspflicht informiert, dabei konnten auch bereits diverse Falschinformationen richtiggestellt werden.
Der Nachweis der ersten Schulung hat übrigens ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung zu erfolgen. Auch das ist ein Erfolg der Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie. Rambacher: „Diese Übergangsfrist wurde von uns ebenfalls in den Verhandlungen mit dem Ministerium erreicht.“
Als Service für die Mitgliedsbetriebe gibt es auf http://wko.at/noe/tf weitere Informationen zur Allergeninformationsverordnung und aktuelle Schulungstermine.

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