Baurestmassen
Schwoicher gehen rund um Deponie erneut in Verhandlung

Schwoicher Anrainer machten sich am Dienstag in der Früh auf den Weg zur mündlichen Verhandlung rund um die geplante Baurestmassendeponie. | Foto: Barbara Fluckinger
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Schwoich geht erneut in die mündliche Verhandlung rund um eine geplante Baurestmassendeponie der Firma Rohrdorfer. Die Bilanz: viele Fragen, Stellungnahmen und ein volles Haus.

SCHWOICH, BEZIRK KUFSTEIN. Schon 2019 fand eine mündliche Verhandlung zur in Schwoich geplanten Baurestmassendeponie im Steinbruch Neuschwendt statt. Am Dienstag, den 17. sowie Mittwoch, den 18. Oktober ging diese nun mit dem konsolidierten Antrag in die nächste Runde.

Das sagen Land und Rohrdorfer zu Forderung von Schwoich

240 Anwesende am Dienstag

Rund 240 Teilnehmer und Teilnehmerinnen fanden sich im Mehrzwecksaal Schwoich am Dienstagvormittag für die Verhandlung ein. Damit war dieser bis zum letzten Platz gefüllt. Anwesend waren alle Parteien, die im Verfahren eine Stellung haben – neben Vertretern der Behörde und dem Antragsteller Rohrdorfer Umwelttechnik GmbH somit vor allem die betroffenen Anrainer. 
Das Ziel der Bürgerinitiative (BI) Schwoich war bereits vor dem Start klar definiert: eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die beantragte Deponie einzuleiten – erstens, weil dort alle Fakten nochmals streng überprüft werden würden und zweitens, weil hier Mindestabstände zu Wohngebieten vorgegeben wären. 

Frage nach UVP-Notwendigkeit

Rohrdorfer hat mit der Größe des eingereichten Projektes die Grenze für eine zwingende UVP-Pflicht nicht überschritten. Die BI weißt aber darauf hin, dass eine nur wenige 100 Meter entfernte Bodenaushub- bzw. Innertdeponie ihrer Ansicht nach eigentlich dazu gezählt werden müsste. Dann wäre man "weit über der Menge, wo eine UVP vorgeschrieben wäre". 

"In den Gutachten wurde die schon sich im Betrieb befindliche und bis 2041 genehmigte Deponie Matzing ignoriert bzw. vergessen",

so die BI. Diese müsse darüber hinaus zusätzlich bei der Berechnung der Staubbelastung berücksichtigt werden. 
Auch am ersten Verhandlungstag war eine mögliche UVP-Pflicht erneut Thema. Umweltanwalt Walter Tschon bat vor Ort ebenfalls um eine Erklärung für die Anwesenden, warum keine UVP zu tragen komme. Eine Erklärung, die die Vertreterin des Amtes der Tiroler Landesregierung letztendlich nur damit beantwortete, dass die Behörde zum Schluss gekommen sei, dass keine UVP notwendig sei. 

Rund 240 Teilnehmer und Teilnehmerinnen waren bei der Verhandlung anwesend. | Foto: Barbara Fluckinger
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Größe nicht klar

Ein weiterer Kritikpunkt, der seitens der Schwoicher zu Beginn der Verhandlung angesprochen wurde, betrifft die Größe der Deponie. Wie groß diese sei, sei im Antrag nicht eindeutig von Rohrdorfer vorgegeben, da immer wieder Formulierungen wie "circa" auftauchen. Die Größe sei mit dem Volumen von 680.000 m3 klar definiert, erwiderte man darauf seitens der Firma Rohrdorfer.

Lärm, Geruch und Wind

Aber auch Lärm und Geruchsbelästigung sowie Windmessungen waren bei der Verhandlung von den Schwoichern angesprochene Themen. Laut Rohrdorfer sind nun auch mobile Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen. Was den Geruch betrifft, erwarte man keine maßgebliche Belastung außerhalb der Deponie.
Kritik gab es von der BI auch zur Windmessung für das Gutachten zur Deponie. Einerseits, weil der Messpunkt nicht repräsentativ sei und andererseits weil die Messung kein ganzes Jahr durchlaufen habe, was die Antragstellerin von sich wies. Die Bevölkerung befürchtet jedenfalls große Staubmengen, die wegen des Windes in die weitere Umgebung transportiert werden.

Die mündliche Verhandlung fand im Schwoicher Mehrzwecksaal statt.  | Foto: Barbara Fluckinger
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Mehr zur geplanten Deponie

Die Betreiberin beabsichtigt, die Deponie in einem nicht genutzten Abbaubereich des Mergelsteinbruchs Neuschwendt zu errichten. Das in einem Gesamtausmaß von 680.000 Kubikmetern auf einer abgedichteten Gesamtfläche von 39.650 Quadratmetern – die Basisfläche liegt bei 9.000 m², die Böschungsflächen bei rund 30.650 m². Die geplante Baurestmassendeponie soll eine maximale Länge von rund 230 m und eine maximale Breite von rund 235 m aufweisen. Die endgültige Höhe der abgelagerten Baurestmassen würde 52 Meter betragen, somit also rund 15 Meter über der derzeitigen Schüttungskante des Steinbruchs. Betrieben werden soll die Deponie laut Antragsteller für eine Laufzeit von zwanzig Jahren.

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