Gemeinde warnt
Trinkwasser in Brixlegg muss abgekocht werden!

Mikrobiologische Verunreinigungen zwingen die Bewohner Brixleggs dazu, ihr Trinkwasser drei Minuten lang abzukochen! | Foto: Symbolfoto/Gatt
  • Mikrobiologische Verunreinigungen zwingen die Bewohner Brixleggs dazu, ihr Trinkwasser drei Minuten lang abzukochen!
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Im Zuge von Routinekontrollen der Wasserversorgung der Marktgemeinde Brixlegg wurde eine bakteriologische Belastung der Wässer festgestellt – das Wasser weist derzeit keine Trinkwassereignung auf!

BRIXLEGG (nos). "Derzeit werde mit Hochdruck daran gearbeitet, den Ursprung der Verunreinigung festzustellen", so Bgm Rudi Puecher auf der Website der Marktgemeinde am Montag, den 29. Juli. Aufgrund der umfangreichen Trinkwasserversorgungsanlage mit einer Vielzahl von Quellen, die aus verschiedenen Richtungen ins Netz speisen, seien die Arbeiten sehr aufwendig, so die Gemeinede, daher sei auch eine Desinfektion mittels einer einzelnen zentralen Chlordosierung nicht möglich.

"Zur Wiederherstellung einer einwandfreien Wasserqualität muss das Wasser bis auf weiteres vor Verwendung mindestens drei Minuten lang abgekocht werden."

Rudi Puecher, Bgm Marktgemeinde Brixlegg

Vor dem Kochen oder Zähnputzen

Abgekocht werden muss jegliches Wasser, das für die Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln  – Speisen, Getränke aller Art, Waschen und Zubereiten von Obst, Gemüse oder anderen ungekochten Nahrungsmitteln, Reinigung aller Gebrauchsgegenstände mit Kontakt zu Lebensmitteln –  verwendet wird. Ebenso abgekocht werden muss Wasser, das zur Herstellung von Eiswürfeln, zum Zähneputzen sowie für die Handreinigung verwendet wird. Zur weiteren Körperpflege sollte zumindest bei Kleinkindern sowie Kranken oder immungeschwächten Personen immer abgekochtes und dann abgekühltes Wasser verwendet werden.

Als Badegewässer o.k.

Zum Baden, Duschen, für Spül- und Kaffeemaschinen könne das Wasser auf eigene Verantwortung unabgekocht verwendet werden, die nachgewiesene Anzahl an Bakterien liege deutlich unterhalb der für Badegewässer zulässigen Grenzen.

Über die Freigabe als Trinkwasser wird mit einer amtlichen Mitteilung und auf der Homepage www.brixlegg.tirol.gv.at informiert.

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