Öffnungszeit
Kufstein kann bei Gastgärten nur bis Mitternacht verlängern

Der Kufsteiner Gemeinderat revidierte einen Beschluss vom Juni: Alle Gastgärten müssen demnach im Juli und August um 24:00 schließen.  | Foto: Barbara Fluckinger
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Gemeinderat muss Beschluss vom Juni bezüglich Öffnungszeiten für Kufsteiner Gastgärten aufheben. Ein Betrieb bis 01:00 Uhr ist laut Behörde nicht möglich.

KUFSTEIN. Eigentlich hatte sich der Kufsteiner Gemeinderat schon in seiner letzten Sitzung am 5. Juli in die Sommerpause verabschiedet. Gekommen ist es nun anders. Nur zwei Wochen später, am Mittwoch, den 19. Juli kehrten die Mandatare bzw. Ersatz-Gemeinderäte zu einer außerplanmäßig einberufenen Gemeinderatssitzung an ihre Plätze im Gemeinderat – dieses Mal im Bürgersaal – zurück.

Wieder "nur" bis Mitternacht

Der Grund dafür war eine Verordnung zu den Öffnungszeiten für Kufsteiner Gastgärten. Gemeinden und Städte haben die Möglichkeit, per Verordnung die in der Gewerbeordnung festgelegten Öffnungszeiten für Gastgärten in ihrem Gemeindegebiet entsprechend auszuweiten. Das hat die Stadt Kufstein bereits getan. 
Eigentlich war eine Verlängerung bis 24:00 Uhr vom Gemeinderat schon am 3. Mai beschlossen worden, am 7. Juni folgte für Gastgärten am Oberen/Unteren Stadtplatz, in der Kinkstraße und in der Römerhofgasse der Beschluss für eine weitere Verlängerung. Sie sollten dort demnach im Juli und August sogar bis 1:00 Uhr offen haben dürfen. Diese verlängerte Sperrstunde hielt aber vor der Behörde nicht.

"Die Bezirkshauptmannschaft stimmt einer Verlängerung bis 01:00 Uhr auf der Basis dieser Bestimmungen der Gewerbeordnung nicht zu",

erklärte Bgm. Martin Krumschnabel in der Sitzung. Man wolle nun aber trotzdem die Sperrstunde bis 24:00 Uhr ermöglichen. 

"Die Bezirkshauptmannschaft stimmt einer Verlängerung bis 01:00 Uhr auf der Basis dieser Bestimmungen der Gewerbeordnung nicht zu",
erklärte Bgm. Martin Krumschnabel.  | Foto: Barbara Fluckinger
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Frage nach Warum

Ersatzgemeinderat Werner Rofner (ehemals MFG) stellte die Frage in den Raum, warum in der Vergangenheit beim Operettensommer eine Sperrstunde "von 01:00 Uhr" möglich gewesen sei. "Ich glaube nicht, dass irgendein Gewerbetreibender da unten eine Konzession hat, dass er bis 01:00 Uhr eine Terrasse betreiben darf", sagte Vize-Bgm. Stefan Graf. Dafür müssten die Gewerbetreibenden bei der BH neu ansuchen. 

"Wir haben immer gesagt, wir genehmigen es bis 01:00 Uhr, aber unter dem Vorbehalt, dass es für die Gewerbebehörde auch zulässig ist",

erklärte Stadtrat Richard Salzburger (Kufsteiner VP - Die Stadtpartei) als Referent des Wirtschaftsausschusses. Die Behörde müsse die gewerbebehördlichen Auflagen einhalten. 

Werner Rofner stellte die Frage in den Raum, warum eine Öffnungszeit von 01:00 Uhr in der Vergangenheit während des Operettensommers möglich war. | Foto: Barbara Fluckinger
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Wortlaut diskutiert

Dabei wurden im Gemeinderat die Entscheidung der BH und der Wortlaut im Gesetzestext diskutiert. Bgm. Martin Krumschnabel sprach die Zumutbarkeit für Anrainer und Anrainerinnen an, welche ein wesentlicher Punk in der Genehmigung einer späteren Sperrstunde darstellt. Wenn die Behörde davon ausgehe, dass nur eine Öffnung bis 24:00 Uhr – hinsichtlich der Belästigung – zumutbar sei und die Behörde keine spätere Sperrstunde wolle, nehme er dies zur Kenntnis. 
GR Christofer Ranzmaier (FPÖ Kufstein) kritisierte, dass man aus dem Gesetzeswortlaut selbst nicht herauslesen könne, dass die Öffnung maximal bis 24:00 Uhr möglich sei. Das sei nur in den erläuternden Bemerkungen zu lesen. Hier gebe es also einen "Ermessensspielraum" für die Behörde. "Es ist schon die Zeit angebracht, dass man vielleicht einmal Fundamentalkritik am Gesetzgeber übt", so Ranzmaier. 

Das steht drinnen

Laut Gesetzestext (Gewerbeordnung 1994, § 76a) ist für den Betrieb der Gastgärten (unter gewissen Voraussetzungen) bis 23 Uhr auf öffentlichem Grund keine Genehmigung erforderlich. Im Gesetzestext steht zudem:

 "Im Besonderen kann in der Verordnung auch in Gebieten mit besonderen touristischen Einrichtungen oder Erwartungshaltungen (Tourismusgebiete) eine Zeit insbesondere bis 24 Uhr als gerechtfertigt angesehen werden." 

Laut Gesetzestext kann die Gemeinde aber auch "für einzelne Gastgewerbebetriebe eine frühere Aufsperrstunde oder eine spätere Sperrstunde (...) bewilligen". Der Gemeinderat war letztendlich einstimmig dafür, den Gemeinderatsbeschluss vom Juni aufzuheben und die Gastgarten-Sperrstunde für die Gastgärten am Oberen/Unteren Stadtplatz, in der Kinkstraße und in der Römerhofgasse somit auf 24 Uhr festzulegen.

Gastgarten-Sperrstunde in Kufstein um Mitternacht – Was sagst du dazu?

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