"Fall Jennifer": Für Staatsanwalt "kein Zweifel an seiner Täterschaft"

Am Kraftwerk Kirchbichl wurde die Leiche der verschwundenen Wörglerin entdeckt, nun wird Mordanklage gegen den Schwiegervater erhoben. | Foto: ZOOM.TIROL
  • Am Kraftwerk Kirchbichl wurde die Leiche der verschwundenen Wörglerin entdeckt, nun wird Mordanklage gegen den Schwiegervater erhoben.
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INNSBRUCK/WÖRGL (red). Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat gegen den 43-jährigen Schwiegervater von Jennifer V. Anklage wegen Mordes erhoben.

Dem Mann wird vorgeworfen, seine Schwiegertocher am 2. Februar von ihrer Arbeitsstelle in Kundl mit dem von ihm gelenkten Taxibus der Marke "Mercedes Viano" abgeholt und zwischen 18.01 Uhr und 20.37 Uhr an einem unbekannten Ort im im Bereich Kundl auf eine nicht mehr feststellbare Weise vorsätzlich getötet zu haben.
"Der Angeklagte hat bis zuletzt geleugnet, mit dem Tod der Frau etwas zu tun zu haben. Dennoch ist die Staatsanwaltschaft der Überzeugung, dass die Frau von ihrem Schwiegervater ermordet wurde", erklärt Staatsanwalt Hansjörg Mayr in einer Aussendung.

Gerichtsmedizin brachte keine klaren Ergebnisse

Wie die 26-jährige zweifache Mutter getötet wurde, konnte nicht mehr festgestellt werden. "Die gerichtsmedizinischen Untersuchungen an der Leiche haben kein klares Ergebnis mehr erbracht. Hinweise, die auf eine Gewaltanwendung hindeuten würden, konnten an der Leiche nicht mehr festgestellt, aber auch nicht gesichert ausgeschlossen werden", so der Staatsanwalt.
Die "Kieselalgenuntersuchung" lieferte zwar einen Hinweis darauf, dass die Wörglerin noch am Leben gewesen sein könnte, als sie ins Wasser kam, allerdings ist die Zuverlässigkeit dieser Untersuchung in der Wissenschaft umstritten und auch die äußeren Umstande eines möglichen  Ertrinkungsgeschehens wären damit noch nicht geklärt. Abgesehen davon hätten die gerichtsmedizinischen Untersuchungen auch keinen Hinweis auf ein Unfallgeschehen oder Suizid ergeben, auch im familiären Umfeld konnte nichts dergleichen festgestellt werden.

"Für die Staatsanwaltschaft besteht kein Zweifel daran, dass Jennifer V. getötet wurde."

 

Seit dem Abend ihres Verschwindens gab es kein Lebenszeichen der Frau mehr, ihr I-Phone ist seit dem 2. Februar um 20 Uhr "offline" und konnte bislang nicht mehr gefunden werden, es gab auch keine Bewegungen mehr auf ihrem Bankkonto, so die Ermittler.
Die Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt, dass die Frau von ihrem Schwiegervater getötet wurde. Auch wenn – nicht zuletzt, weil der Mann die Tat leugnet – die näheren Tatumstände und auch das Motiv ungeklärt sind, "besteht aufgrund der Ermittlungsergebnisse kein Zweifel an seiner Täterschaft", erklärt die Staatsanwaltschaft in einer Aussendung. Sein Verhalten am Abend des 2. Februar und danach sei nicht anders als damit erklärbar, dass er Jennifer V. getötet habe: Während sich die Angehörigen Sorgen wegen des Verschwindens der Frau machten, erkundigte er sich im Internet darüber, ob ein ausgeschaltetes I-Phone geortet werden kann.

Erklärung "ist völlig unplausibel"

Erst als er mit entsprechenden Ermittlungsergebnissen konfrontiert wurde, hat der Angeklagte zugestanden, Jennifer V. am Abend des 2. Februar von der Arbeit abgeholt zu haben und mit ihr etwa zwei Stunden lang herum gefahren zu sein. Als er bereits wieder allein war, kaufte er eine anonyme Handy-Wertkarte und verschickte damit im Namen von Jennifer V. vermeintliche Abschieds-SMS an Angehörige – seine Schwiegertochter habe das von ihm verlangt, sagte der Mann aus. "Diese Erklärung ist im Hinblick auf die übrigen Ermittlungsergebnisse und auf den Inhalt und den Zeitpunkt der SMS-Nachrichten völlig unplausibel", so die Staatsanwaltschaft.
Jennifer hatte laut den Ermittlern seit dem Einsteigen ins Auto ihres Schwiegervaters keine telefonischen Kontakte mehr, der Angeklagte war demnach der Letzte, mit dem sie lebend Kontakt hatte. Er schildert, dass seine Schwiegertocher ihren Mann und ihre Kinder hätte verlassen wollen, um angeblich mit einem anderen Mann eine neues Leben zu beginnen. Er hätte sie in Brixlegg aussteigen lassen und sie sei zu ihrem angeblichen Freund in einen BMW gestiegen, während der Fahrt habe sie ständig telefoniert – "auch das kann durch Überprüfung sämtlicher Rufdaten der in Betracht kommenden Sendemasten ausgeschlossen werden", so der Staatsanwalt. Dafür, dass Jennifer V, die an diesem Tag nur mit einer Handtasche unterwegs war, ihren Mann und ihre beiden Kinder hätte  verlassen wollen, konnten die Ermittler ebenfalls keine Hinweise finden.

"Anders als damit, dass der Angeklagte seine Schwiegertochter getötet hat, ist das Verhalten des Angeklagten für die Staatsanwaltschaft nicht erklärbar."

Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig. Ein Verhandlungstermin vor dem Geschworenengericht steht daher noch noch fest. Im Fall eines Schuldspruchs droht eine bis zu lebenslange Freiheitsstrafe.

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