Vergabe "aus Gefälligkeit": Kufstein muss künftig genauer hinschauen

Zwei Lautsprecher an der Nordseite der Kapelle am Friedhof Kleinholz.
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  • Zwei Lautsprecher an der Nordseite der Kapelle am Friedhof Kleinholz.
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KUFSTEIN (nos). Mit Unstimmigkeiten bei der Auftragsvergabe für eine Lautsprecheranlage am Kufsteiner Friedhof Zell-Kleinholz musste sich in den vergangenen Wochen der Überprüfungsausschuss des Gemeinderats auseinandersetzen.
Sechs Lautsprecher finden sich dort montiert und verkabelt an Friedhofsmauern und -kapelle.

Als "gar nicht so marginal" stellte sich die Sache letztlich heraus, wie Ausschuss-Obmann Reinhard Amort (FPÖ/GKL) dem Gemeinderat zu Gehör brachte.
Im Oktober 2014 wurden Angebote bei zwei Kufsteiner Unternehmen, "Elektro Fischbacher" und "Elektro Acherer", eingeholt. Auch ein Angebot der Schwoicher Firma Seisl lag dem Sachbearbeiter der Stadtgemeinde hierzu vor. 
"Es geht nicht darum, dass meien Firma den Auftrag nicht bekommen hat", erklärte Parteifreie-GR Harald Acherer, "die Vergabepraxis an sich sollte hinterfragt werden". Darum wandte sich Acherer an den Ausschuss, in dem er selbst Mitglied ist. Dieser benötigte schließlich insgesamt vier Sitzungen, um die Causa eingehend zu beleuchten.

Der Auftrag für die Lieferung und Installation der Lautsprecheranlage erfolgte damals an den Bestbieter, die Schwoicher Firma, obwohl diese das teuerste Angebot legte – 13.901,80 Euro bezahlte die Stadt. Billigstbieter war Acherer mit 6.578,80 Euro, Fischbacher legte ein Angebot um 11.254,50 Euro vor, wie der Überprüfungsausschuss feststellte.
Damit stellte der Ausschuss die Vergabe "massiv infrage" und recherchierte. Dazu wurden auch Stellungnahmen des Bürgermeisters sowie des Sachbearbeiters eingeholt.
Nicht nur, weil das teuerste Angebot bevorzugt wurde, sondern auch, weil es bereits im April 2014 eine Begehung vor Ort durch die Stadtwerke gemeinsam mit Mitarbeitern der Schwoicher Firma gegeben haben soll, wurde der Ausschuss immer hellhöriger.
Laut Stellungnahme von Bgm Martin Krumschnabel an den Überprüfungsausschuss wurde ihm lediglich der Bestbieter-Vorschlag vorgelegt, da es sich um eine freie Vergabe im Sinne des Österreichischen Vergaberechts handelte.
"Der Bestellvorgang zeigt erhebliche Kontrollmängel", hielt Amort fest, "es verhält sich offenbar so, dass dem Bürgermeister das vom Sachbearbeiter präferierte Angebot vorgelegt wird." Zudem erhärtete sich der Verdacht, dass die beiden Angebote der Kufsteiner Unternehmen "nur der Form halber" eingeholt wurden.

"Aus Gefälligkeitsgründen erfolgt"

Die erste Stellungnahme des betreffenden Amtsmitarbeiters war dem Ausschuss zu "unbefriedigend", eine zweite wurde veranlasst. Daraufhin "erhärtet sich der Verdacht", so Amort, "dass die Vergabe aus Gefälligkeitsgründen erfolgt ist." Die persönliche Sympathie des Sachbearbeiters soll also Ausschlag gebend für die "Bestbieter"-Option gewesen sein.
Acherers Angebot sei ausgefallen, da es in der ersten Angebotslegung zu wenig technische Details beinhaltete, gab der Mitarbeiter zu Protokoll. Dass auf Nachfrage eine detailliertere Aufstellung nachgesendet hätte werden können, interessierte nicht weiter. Warum Fischbachers Angebot, das laut Sachbearbeiter durchaus "aussagekräftig" gewesen sei, nicht zum Zug kam, konnte nicht erklärt werden – "mehr bringen wir aus dem Sachberarbeiter nicht mehr heraus."

Ausschussmitglied GR Richard Salzburger (VP) hielt fest: "Der Bürgermeister muss ja wissen, dass das wirklich die besten Angebote sind." Zumindest diese Lehre habe man aus der Causa ziehen können. Die aktuelle Praxis sei, so Salzburger, "doch etwas unbefriedigend".

Konsequenzen für Vergabepraxis und Sachbearbeiter

"Alle Angebote sind künftig dem Bürgermeister vorzulegen", schlug der Überprüfungsausschuss vor. Bei Vergaben im Volumen zwischen 3.000 Euro und der Untergrenze der rechtlich verbindlichen öffentlichen Ausschreibungspflicht soll künftig ein detaillierter Vorschlag mit einer Reihung aller eingegangenen Angebote an den Bürgermeister gehen. Der Ausschuss schlug ebenso "ab einer gewissen Summe eine professionelle Ausschreibung mit Planer" vor. Zudem würden die Mitglieder des Überprüfungsausschusses auch gerne "die Kufsteiner Wirtschaftstreibenden bei der Vergabe bevorzugen".
Für den betreffenden Sachbearbeiter wurden ob der Handhabe der Vergabe vom Gemeinderat Konsequenzen – eine Verwarnung und Eintrag in die Personalakte – gefordert.

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