Kein Glyphosat auf Kärntens öffentlichen Flächen
Die neue Verordnung zum Verbot auf Freiflächen ist mit 1. Februar gültig.
Kärnten festigt, mit dem heutigen Beschluss der Kärntner Landesregierung, seinen Status als Vorreiterregion in der Anti-Glyphosat-Bewegung. Das Begutachtungsverfahren der Verordnung wurde durchlaufen und sei vor allem von der Ärztekammer sehr begrüßt worden. "Mit ihm werden giftige Pflanzenschutzmittel in Kärnten weitestgehend eingeschränkt. Ich bin sehr froh und glücklich darüber, dass wir Kärnten mit dieser Verordnung noch lebenswerter machen", so der Umweltreferent Rolf Holub.
Ab 1. Februar gültig
Das Verbot betrifft sensible öffentliche Flächen, die von der Bevölkerung genutzt werden: "Krankenanstalten und Pflegeeinrichtungen, Schulen, Kindergärten, Horte, Kinderspielplätze, öffentliche Park- und Gartenanlagen sowie Sport- und Freizeitplätze werden mit dieser Verordnung glyphosatfrei", so Holub. Mit dem heutigen Beschluss ist die Verordnung ab dem 1. Februar gültig.
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