Das Zeugnis vom Betrieb

"Arbeitszeugnisse eignen sich dazu, um den beruflichen Werdegang zu bestätigen", sagt Personalchef Raggl. | Foto: panthermedia/Tsyhund
  • "Arbeitszeugnisse eignen sich dazu, um den beruflichen Werdegang zu bestätigen", sagt Personalchef Raggl.
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OÖ (pfa). Wird ein Dienstverhältnis beendet, steht dem Mitarbeiter ein Dienstzeugnis zu. "Grundsätzlich muss es folgende Punkte beinhalten: Wer er ist, welche Tätigkeiten er in welchem Zeitraum gemacht hat, und meistens enthält es eine Schlussformulierung", erklärt Werner Raggl, Personalleiter der OÖ Versicherung, einem Unternehmen mit rund 800 Mitarbeitern. Das Dienstzeugnis sei in erster Linie ein Beleg, den im Lebenslauf angeführten Werdegang zu bestätigen. Grundsätzlich würden Dienstzeugnisse besonders in Bezug auf die Schlussformulierung etwas überbewertet. "Immer zur vollsten Zufriedenheit" oder "Das Verhalten war stets vorbildlich" seien zum Beispiel Floskeln, die normalerweise auf ein erstklassiges Dienstzeugnis hinweisen.

"Sind alle nur Menschen"

"Egal, welches Zeugnis ich lese, es entspricht sicher nicht zu 100 Prozent der Wahrheit. Man ist einfach nicht immer ‚stets‘ und ‚äußerst‘, weil wir sind alle nur Menschen", so Raggl. Viel aussagekräftiger sei es, wenn die Schlussformulierungen sehr persönlich gehalten sind. "Selten kommt es vor, dass keine Standard-Floskeln verwendet werden. Man liest sofort heraus, wenn das Zeugnis die persönliche Handschrift des Chefs trägt und man merkt, dass der Vorgesetzte dem Mitarbeiter etwas mit auf den Weg geben möchte." Auch Sam Zibuschka, Geschäftsführer des Personalvermittlers epunkt, erklärt, dass eine "herausgestrichene persönliche Note" im Dienstzeugnis von einem extrem guten Dienstverhältnis zeugt. "Grundsätzlich sollte man sich bewusst sein, dass ein Arbeitszeugnis lediglich über die Qualität des Arbeitsverhältnisses, nicht jedoch über die Qualität des Mitarbeiters etwas aussagt." Für eine Personalentscheidung dürfe das Dienstzeugnis "maximal die Entscheidungsspitze" sein, aber niemals die Basis. Er räumt jedoch ein, dass Formulierungen wie "hat seine Arbeit grundsätzlich zu unserer Zufriedenheit erledigt" oder "Er war stets bemüht" ein Alarmzeichen sein können.

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