Mot-Polizei: Beschützer aller Verkehrsteilnehmer
Der motorisierte Verkehrsdienst, umgangssprachlich als „Mot” bekannt, ist eine traditionelle Sparte der Polizei – auch im Bezirk Landeck.
BEZIRK LANDECK (tani). Schon in den 60er Jahren gehörten die Polizisten (damals Gendarmen) auf Motorrädern zum Straßenbild. Ihre Aufgabe ist damals wie heute dieselbe: In erster Linie geht es darum, die Verkehrssicherheit zu heben. Zentrale Aufgaben sind die Kontrolle des fließenden Verkehrs, Überwachung von neuralgischen Punkten (auch mit der Leaser-Pistole), Aufnahme von Verkehrsunfällen bzw. dabei Unterstützung zu geben und Kontrolle des Schwerverkehrs.
Der Schwerverkehr wird hauptsächlich auf Ruhezeit und Ladung kontrolliert. Dazu sind die Mot-Beamten mit elektronischen Geräten wie Fahrerkartenlese- und Datenkontrollgerät ausgerüstet. Bei der Kontrolle des fließenden Verkehrs richten die Ordnungshüter das Hauptaugenmerk nicht auf Geschwindigkeit, sondern auf riskantes Überholen, Gurtenanlegen, Handy-Telefonieren, Kindersicherheit sowie Drogen und Alkohol am Steuer. Bei letzterem wird ein so genanntes Alkohol-Vortestgerät verwendet. 2009 wurden die Geräte 8.150 Mal eingesetzt, 322 Alko-Lenker wurden damit überführt.
Neun spezialisierte Exekutivbeamte
Derzeit besteht die „Mot” im Bezirk Landeck aus neun spezialisierten Exekutivbeamten, die auf die vier Polizeiinspektionen St. Anton, Ried, Pfunds und Landeck aufgeteilt sind. Unterwegs sind sie von Mai bis Oktober. Auffallend ist, dass die Mot-Beamten nur sehr selten verunfallen. Der Grund ist, die gute Ausbildung und Vorbereitung auf die Einsatzsaison.
Zur Sache
Zahlen - Fakten
Im Vorjahr mussten 8400 Fahrzeuglenker wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen auf den Straßen im Bezirk Landeck zahlen. Als Erfolg der Kontrollen ist die Entwicklung beim Anlegen der Sicherheitsgurte zu sehen: 2009 waren es 1255 Beanstandungen, 350 weniger als 2008. Beim Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung gibt es laut Verkehrsreferent Norbert Ladner vom Bezirkspolizeikommando Landeck noch Handlungsbedarf. 2009 wurden diesbezüglich von den Beamten 326 Beanstandungen ausgesprochen.
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