BH Landeck: Viel Bewegung bei Grund und Boden
Bezirkshauptmannschaft befasste sich 2014 mit 1.829 Verfahren in Grundverkehrsangelegenheiten.
BEZIRK. Die Grundverkehrs- und Höfebehörde der Bezirkshauptmannschaft Landeck führte im Jahre 2013 zahlreiche Verfahren im Landwirtschaftlichen Grundverkehr und im Bauland-Grundverkehr durch. "Dabei war eine deutliche Steigerung der Verfahren und Erledigung um knapp 50 Prozent zu bemerken", bilanziert Referatsleiter Mag. Bernd Tamanini.
Im Jahre 2014 wurden von der BH Landeck 318 Genehmigungsverfahren für Rechtserwerbe, insbesondere Eigentum, an land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken abgewickelt. Davon wurde eine Genehmigung verweigert, die restlichen Rechtserwerbe wurden bewilligt. Gegenüber dem Jahr 2013 (115 Verfahren) stellt diese Anzahl eine wesentliche Erhöhung um 2013 Verfahren und Erledigungen dar.
Ausnahmeverfahren (Feststellungen)wurden in 198 Fällen durchgeführt. Derartige Verfahren betrafen Gesamtübergaben von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken auf eine Person als Hofübernehmer innerhalb der Familie, die Anwendung der sogenannten Restflächenregelung (Erwerb von max. 300 Quadratmeter in unmittelbarer Nachbarschaft) und Rechtserwerbe durch Gemeinden des Bezirkes Landeck. Diese Anzahl hat sich gegenüber 2013 (193) nur geringfügig erhöht.
An höferechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit Auflösungen von geschlossenen Höfen, Zu- und Abschreibungen, hatte die Behörde 2014 41 (2013: 23) zu bewältigen.
Bauland-Grundverkehr: Mehr Verfahren
In diesen Verfahren werden keine Bescheide, sondern Bestätigungen über die vorgelegten Erklärungen (Grundverkehrsanzeigen) für Rechtserwerbe an Baugrundstücken ausgestellt. Die Anzahl der Bestätigungen über Rechtserwerbe an unbebauten Grundstücken betrug 236 (2013: 99), jene an bebauten Grundstücken betrug 357 (2013: 332) . Zusätzlich wurden insgesamt 610 Rechtserwerbe (2013: 441), in erster Linie Schenkungs- und Übergabeverträge, im Familienkreis bestätigt. 68 Anzeigen (2013: 61) betrafen Rechtserwerbe an Grundstücken, die im örtlichen Raumordnungskonzept für Siedlungsbereiche ausgewiesen sind. Dies bedeutet eine Gesamtanzahl der Verfahren im Bauland-Grundverkehr von 1.271. "Es lässt sich daher eine Steigerung von 338 Grundverkehrsanzeigen und Erledigungen errechnen", so der Referatsleiter.
Elektronischer Akt
In dieser Statistik nicht erfasst sind die zahlreichen Verfahren im Zusammenhang mit der Überwachung der 5-jährigen Bebauungsfrist und den möglichen unzulässigen Freizeitwohnsitznutzungen, den Überprüfen von Auflagen und dergleichen, die sehr aufwendig sind, und zusätzliche zu den Bewilligungs- und Anzeigeverfahren abzuwicklen sind.
"In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass der sei Ende November 2013 eingeführte elektronische Akt eine wesentliche Arbeitserleichterung mit sich brachte und trotz personeller Engpässe dieser Arbeitsanfall vor allem durch hohen persönlichen Einsatz der beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bewältigt wurde", betont Tamanini.
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