Flirsch: Jagd an Schweizer wurde zu Unrecht vergeben

Die Genossenschaftsjagd Flirsch muss neu vergeben werden – die Jagdbehörde hob den Beschluss der Vollversammlung auf
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  • hochgeladen von Herbert Tiefenbacher

Jagdbehörde hob Verpachtungsbeschluss auf – Neuvergabe Ende März

Die Genossenschaftsjagd Flirsch muss neu vergeben werden – die Jagdbehörde hob den Beschluss der Vollversammlung auf.

FLIRSCH. Eines war für Albert Tschiderer bereits während der Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Flirsch am 6. Februar 2011 klar, dass er seinen Anwalt einschalten wird: „Das, was da abgelaufen ist, ist fern jeglicher statutarischen Grundlage“.

Was Tschiderer Obmann Hubert Matt besonders ankreidet: „Die Einladung war irreführend. Auf der Tagesordnung stand die Verlängerung des bestehenden Vertrages mit dem Schweizer Pächter um weitere zehn Jahre. Es war kein Wort erwähnt, dass sein Jagdpacht von 37.300 auf 32.700 Euro herabgesetzt wird. In diesem Fall wären mehr Mitglieder erschienen. Dann wäre wohl auch das Abstimmungsergebnis anderes ausgefallen“. Tschiderer bemängelt zudem, dass die Vergabe an den Schweizer erfolgte, obwohl ein zweites Angebot von 35.000 Euro im Raum gestanden sei. Der Jagdgenossenschaft würden auf 10 Jahre hochgerechnet 23.000 Euro entgehen, rechnet Tschiderer vor.

Das Pachtverhältnis mit dem Eidgenossen verlängerte die Vollversammlung mit 158 Ja- bei 10 Nein-Stimmen. Tschiderer stößt sich auch daran, dass Bevollmächtigte nicht zugelassen wurden und Obmann Matt die Abstimmung durchführte. „Er war doch befangen“, so Tschiderer.

Albert Tschiderers Anwalt legte Einspruch ein. Die Jagdbehörde (BH Landeck) hob den Beschluss zur Verlängerung des Jagdpachtverhältnisses nun wegen „Unzulässigkeit“ auf. Begründet wird das so: Eine Verlängerung wäre nur im Rahmen einer freihändigen Vergabe möglich. Der dafür notwendige Beschluss fehlte aber. Weil damit die Gründe zur Aufhebung des Beschlusses ausreichen, prüfte die Jagdbehörde die anderen erhobenen Vorwürfe des Beschwerdeführers nicht weiter.

Obmann Hubert Matt habe, so Thomas Spiss von der Jagdbehörde, bei der Anhörung seinen Fehler eingesehen. Dieser wird bei der neuerlichen Vollversammlung am 31. März „ausgebügelt“: Hier kommt es zur Neuverpachtung der Genossenschaftsjagd Flirsch. Hinsichtlich der Befangenheit merkte Spiss an, dass eine solche nicht vorliege, denn Obmann Matt habe für den Jagdpächter nur den Schriftverkehr abgewickelt. „Die Optik ist sicher nicht gut. Idealer wäre gewesen, wenn Matt den Vorsitz während der Abstimmung seinem Stellvertreter übergeben hätte“.

Obmann Hubert Matt konnte trotz mehrerer Versuche für eine Stellungnahme nicht erreicht werden.

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