Informationsabend über „Erben und schenken“
Rechtsvortrag von Dr. Christof Walser in Landeck
(jota). Zu einem Informationsabend über „Erben und schenken“ lud vor kurzem die Arbeiterkammer Landeck. Dr. Christof Walser vom Notariat Neururer (Landeck) informierte vor vollem Haus über die aktuelle Gesetzeslage und stand anschließend für individuelle Fragen zur Verfügung. „Grundsätzlich muss man zwischen Vererben im Todesfall und Schenken zu Lebzeiten unterscheiden“, betonte der Jurist, der auch auf gesetzliche bzw. testamentarische Erbfolge einging. Walser zeigte Vor- und Nachteile beider Übergabsformen auf.
Seit 1.8.2008 gibt es keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr, die Grunderwerbssteuer ist geblieben. „Derzeit wird die Steuerbemessung nach dem Einheitswert berechnet, was deutlich unter dem Verkehrswert liegt“, so Walser. Änderungen könnten mit 1. Jänner 2013 in Kraft treten. „Es ist dann möglich, dass die Bemessungsgrundlage nach dem Verkehrswert berechnet wird, das sollte man im Auge behalten“, rechnet Walser vor.
Vereinfachungen gibt es beim seit 1.1.2010 geltenden Mindestsicherungsgesetz. Die Fünf-Jahres-Frist gilt nur dann, wenn bei der Übergabe bereits ein Antrag auf Pflegegeld gestellt worden ist oder eine Pflegestufe vorliegt. „Wenn man übergibt und gesund ist, gibt es keine Rückgriffsmöglichkeit bzw. keinen Verlust der Unterstützung durch die öffentliche Hand“, betont Walser. Der Kinderregress ist 2009 gefallen. „Sollte ein Eigentümer in ein Pflegeheim gehen, verhindert ein Testament aber einen Zugriff nicht“, erklärt der Jurist.
„Wichtig ist, dass man immer die Einzelsituation abklärt und jeden Fall individuell betrachtet“, so Walser. Eine persönliche Beratung ist sehr zu empfehlen, ein klärendes Erstgespräch beim Notar ist kostenlos. „Diese Möglichkeit sollte jeder nützen“, lädt Walser zu einem unverbindlichen Gespräch ein.
Weitere Informationen gibt es am 10. Mai in der AK Landeck. Um Voranmeldung wird gebeten.
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