Weniger Bewegung bei Grund und Boden

Die Bezirkshauptmannschaft Landeck befasste sich 2016 mit 1.577 Verfahren im Grundverkehr. | Foto: Archiv
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BEZIRK LANDECK (otko). Die Grundverkehrs- und Höfebehörde der Bezirkshauptmannschaft Landeck führte im Jahr 2016 zahlreiche Verfahren im Landwirtschaftlichen Grundverkehr und im Bauland-Grundverkehr durch. Mit insgesamt 1.577 Verfahren (2015: 2.589) gab es einen deutlichen Rückgang. "Die Gründe dafür sind einfach erklärt: zum einen wurden 2015 zahlreiche Übergaben vor der seit Jahresbeginn 2016 geltenden Steuerreform durchgeführt, zum anderen bewirkte die mit 01.10.2016 in Kraft getretene Grundverkehrsnovelle eine Verwaltungsvereinfachung und entfielen gerade im Baulandgrundverkehr viele
Verfahren", erklärt Referatsleiter Mag. Bernd Tamanini.
2016 wurden von der BH Landeck 227 Genehmigungserfahren für Rechtserwerbe, insbesondere Eigentum, an land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken, abgewickelt. Gegenüber dem Jahr 2015 stellt diese Anzahl eine geringfügige Erhöhung um neun Verfahren und Erledigungen dar. Zwei Genehmigungen wurden wie im Vorjahr verweigert.
Ausnahmeverfahren (Feststellungen) wurden demgegenüber in 208 Fällen durchgeführt. Derartige Verfahren betrafen Gesamtübergaben von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken auf eine Person als Hofübernehmer innerhalb der Familie, die Anwendung der sogenannten Restflächenregelung (Erwerb von max. 300 Quadratmeter in unmittelbarer Nachbarschaft) und Rechtserwerbe durch Gemeinden des Bezirkes Landeck. Diese Anzahl hat sich gegenüber 2015 (301) um insgesamt 93 Verfahren verringert.
An höferechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit Auflösungen von geschlossenen Höfen, Zu- und Abschreibungen zu und von diesen, waren 40 zu bewältigen. Die Verringerung beläuft sich auf sechs Verfahren mehr (2015: 46).

Bauland-Grundverkehr

In diesen Verfahren werden keine Bescheide, sondern Bestätigungen über die vorgelegten Erklärungen (Grundverkehrsanzeigen) für Rechtserwerbe an Baugrundstücken ausgestellt. Die Anzahl der Bestätigungen über Rechtserwerbe an unbebauten Grundstücken betrug 184 (leichtes Minus von 34 gegenüber 2015), jene an bebauten Grundstücken betrug 226 (deutliche Reduktion von 342 gegenüber 2015). "Durch die Grundverkehrsnovelle ist der Grundverkehr an bebeuaten Grundstücken nicht mehr anzeigepflichtig. demgemäß entfällt eine Vielzahl von Verfahren", erläutert Tamanini.
Zusätzlich wurden insgesamt 646 Rechtserwerbe, in erster Linie Schenkungs- und Übergabeverträge, im Familienkreis bestätigt (deutliche Reduktion um 542).
44 Anzeigen betrafen Rechtserwerbe an Grundstücken, die im örtlichen Raumordnungskonzept für Siedlungsbereiche ausgewiesen sind (leichtes Minus von 14". Dies bedeutet eine Gesamtanzahl der Verfahren im Bauland- Grundverkehr von 2.032.
"In Summe bedeute dies eine Gesamtzahl der Verfahren im Bauland-Grundverkehr von 1.100. Es lässt sich daher eine Reduktion von 932 Grundverkehrsanzeigen und Erledigungen errechnen", so Referatsleiter Tamanini.

Die Bezirkshauptmannschaft Landeck befasste sich 2016 mit 1.577 Verfahren im Grundverkehr. | Foto: Archiv
2016 hatte Referatsleiter Bernd Tamanini mit Team weniger Verfahren im Landwirtschaftlichen Grundverkehr und im Bauland-Grundverkehr zu bewältigen. | Foto: Archiv/Prieler
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