Causa Hauptwohnsitz
Landecker Vizebürgermeister Vöhl könnte sein Amt verlieren
LANDECK, PIANS (otko). Über den Hauptwohnsitz des zweiten Landecker Vizebürgermeisters Peter Vöhl ist eine Kontroverse entbrannt. Inzwischen wurde er vom der Meldebehörde zu einer Stellungnahme aufgefordert. Ein möglicher Mandatsverlust ist aber eher unwahrscheinlich.
Landecker oder Pianner?
"Wohnt der zweite Landecker Vizebürgermeister Peter Vöhl eigentlich in Pians?" Diese Frage sorgte im heurigen Herbst für einen kräftigen politischen Wirbel in der Bezirkshauptstadt – die BEZIRKSBLÄTTER berichteten. Zusätzliche Brisanz hat die ganze Diskussion auch noch dahingehend, dass derzeit Vöhl neben dem ersten Vizebürgermeister Thomas Hittler und Stadtrat Herbert Mayer als einer der drei ÖVP-Kandidaten für die Nachfolge des zurückgetretenen Bürgermeisters Wolfgang Jörg im Gespräch ist.
Die ganze Causa ins Rollen gebracht hat der Grüne Landecker Gemeinderat Ahmet Demir. "Ich möchte die Sache rechtlich geklärt haben und habe deshalb eine Anfrage an die BH Landeck gestellt. Es stellt sich hier die Frage, ob er überhaupt für den Gemeinderat hätte kandidieren dürfen." Die Bezirksverwaltungsbehörde hatte sich aber für unzuständig erklärt, da derzeit keine Wahlen anstehen. Der Ball wurde nun an die Meldebehörde der Stadtgemeinde Landeck weiter gespielt.
Meldebehörde mit der Causa befasst
Auf Anfrage der BEZIRKSBLÄTTER betont Interims-Stadtchef und Listenkollege Thomas Hittler, dass die BH Landeck keinen Handlungsbedarf sieht und dies in Absprache mit der Gemeindeaufsicht nun in der Hand der Meldebehörde liege. Peter Vöhl hat seinen Hauptwohnsitz in seinem Elternhaus in Landeck gemeldet. Seine Frau und die Kinder sind in Pians hauptwohnsitzlich gemeldet und er schläft auch dort. In der Nachbargemeinde hat er auch einen Nebenwohnsitz gemeldet.
"Peter Vöhl wurde von der Meldebehörde aufgefordert mitzuteilen, warum sein Hauptwohnsitz in Landeck ist. Dafür hatte er eine Frist bis zum 16. November bekommen, wobei sein Schreiben aber bereits am 12. November eingetroffen ist", erläutert Hittler.
Auch Peter Vöhl bestätigt die Abgabe seiner Stellungnahme. "Das Meldegesetz lässt hier einen großen Spielraum zu. Mein Lebensmittelpunkt ist sicher in Landeck. Der Hauptwohnsitz definiert sich nicht nur dadurch, wo man schläft. Hier braucht es eine ganzheitliche Betrachtung. Dies habe ich in meiner Stellungnahme abgehandelt und hoffe, dass es zur Kenntnis genommen wird." In diesem Zusammenhang verweist er nochmals darauf, dass auch die beruflichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebensbeziehungen mitberücksichtigen sind. Neben seiner Tätigkeit in der Kommunalpolitik ist Vöhl Direktor der VS Bruggen und Obmann der Stadtmusikkapelle Landeck.
Vöhl: "Hauptwohnsitz gut begründet"
Falls die Meldebehörde aber die Kriterien für einen Hauptwohnsitz nicht mehr als gegeben sieht, dort dem zweiten Landecker Vizebürgermeister ein Mandatsverlust. Damit würde er auch sein Amt verlieren.
Interims-Stadtchef Hittler lässt die Vöhl-Stellungnahme noch beurteilen. "Es ist eine legitime Forderung und das gehört geklärt, wobei das Meldegesetz hier sehr viel zulässt. Bei der Wahl ist allerdings nochmals eine Überprüfung möglich, ob er überhaupt antreten darf", so Hittler.
Vizebgm. Vöhl hingegen sieht seinen Hauptwohnsitz gut begründet und rechnet "eher nicht damit", dass ihm das Mandat aberkannt wird. "Wenn man in der Politik fleißig ist, wird man auch noch dafür bestraft. Ahmet Demir lenkt mit der ganzen Aktion nur von seiner eigenen Untätigkeit im Gemeinderat ab", poltert Vöhl.
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