Pfurtscheller: „Digitale Autobahn-Vignette erster Schritt – Verbesserungen nötig“
„Mit 01. 01. 2018 wird die digitale Autobahn-Vignette eingeführt“, informiert NRin Liesi Pfurtscheller über Neuigkeiten aus dem Verkehrsausschuss. „Das ist sicher ein positiver Schritt, aber weitere Verbesserungen müssen noch kommen“, zeigt sich die Abgeordnete noch nicht restlos zufrieden. „Hier denke ich hauptsächlich an eine ‚Kurzzeitvignette‘, damit vor allem die Bevölkerung an den Ausweichrouten von Mautflüchtlingen entlastet wird“, so Pfurtscheller.
BEZIRK LANDECK. Insgesamt wird die digitale Vignette trotzdem viele Vorteile mit sich bringen, weiß die Abgeordnete: „Da die digitale Vignette an das Kennzeichen gebunden ist, werden vor allem Besitzer von Wechselkennzeichen auf die digitale Variante ausweichen“, und weiter: „Wer es aber lieber in altbewährter Manier hält – die Klebevignette ist nach wie vor erhältlich. Diese ist aber dann an das Fahrzeug gebunden.“ Preislich sind beide Vignettenarten gleich. „Bei den unterschiedlichen Zeit-Varianten ändert sich leider nichts“, kritisiert die Abgeordnete. „Meiner Meinung nach muss die Vignette flexibler werden, was sich mit der digitalen Vignette leicht machen ließe. Wir brauchen eine ‚Kurzzeitvignette‘, gerade für Autofahrer aus dem Ausland, die aus Kostengründen die Autobahn meiden und deshalb als „Mautflüchtlinge“ die Bevölkerung entlang der Ausweichstrecken belasten.“ Pfurtscheller weist in diesem Zusammenhang auf die klassische Ausweichroute im Tiroler Oberland hin: „Mautflüchtlinge, die aus dem Norden anreisen, benutzen ab Imst nicht die A12, sondern fahren über die Landesstraße Richtung Zams und durch Landeck über den Reschen nach Süden weiter. Eine Kurzzeitvignette würde hier sicher Entlastung bringen.“
Vignette muss kurzfristig erhältlich sein
Ebenso ist die jetzige Lösung, dass die digitale Vignette erst 18 Tage nach Kauf im Internet gültig ist, noch verbesserungswürdig, findet Pfurtscheller: „ Ich weiß, dass es in diesem Fall vor allem um Konsumentenschutz geht. Es gibt eine EU-Richtlinie, die besagt, dass Konsumenten, die via Internet kaufen, ein 14 Tage Rücktrittsrecht haben müssen. Für den öffentlichen Verkehr, also z.B. die Bahn, hat die EU dazu sofort eine Ausnahme gemacht, nicht aber für den Individualverkehr. Das muss auf jeden Fall noch nachgebessert werden“, fordert die Oberländer Abgeordnete den Verkehrsminister auf, sich dahingehend in den zuständigen Gremien stark zu machen.
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