Zams: Notfallwohung bleibt ein Thema
Das angekaufte Platt-Haus ist für eine Notfallwohnung unzumutbar und soll abgerissen werden.
ZAMS (otko). Bei der letzten Gemeinderatssitzung wurde auch das Thema Notfallwohnung neuerlich diskutiert. "Wir können das Platt-Haus für die geplante Notfallwohnung nicht nutzen. Es geht von der Statik und Höhe her nicht und Fachleute haben uns zum Abriss des Gebäudes geraten. Der Ausschuss befürwortet dies", erläuterte Dr. Georg Steinwender, Obmann des Planungsausschusses.
Das private Wohnhaus auf Gemeindegrund (in der Nähe von Raumausstattung Gritsch) wurde von der Gemeinde Zams gekauft. Der Sanierungsaufwand scheint aber unwirtschaftlich. "Wir können es niemandem zumuten das Haus zu mieten", betonte GR Hildegard Fritz.
Der Ankauf des Objektes und die bisher getätigten Sanierungskosten haben die Gemeinde bisher 27.600 Euro gekostet. "Wir haben die rund 7.000 Euro an Investitionen in das Gebäude vergeigt", stellte GR Mathais Venier fest. "Damals haben wir uns für den Erwerb entschlossen und ein Gutachten über den Verkehrswert eingeholt. Die Unterbringung einer Notfallwohnung war aber noch kein Thema", entgegnete Bgm. Siegmund Geiger. Einstimmig wurde dann vom Gemeinderat der Abriss des Platt-Hauses beschlossen. Der Planungsausschuss wird nun Angebote für den Abbruch einholen. GR Theresia Schönherr regte auch an bei den Abbrucharbeiten Möglichkeiten zu suchen, um Flüchtlinge zu beschäftigen.
Konkrete Gespräche
Zum Thema Notfallwohnung meinte AZL-Chef Steinwender, ob es nicht möglich wäre bei den Zammer Zimmervermietern über den TVB eine Art Bereitstellung für Zimmer zu vereinbaren. "Diese würde die Gemeinde nicht viel kosten und bei einem Notfall könnten wir die Zimmer schnell anmieten", verwies Steinwender auf die praktikable Lösung. "In Zams stehen viele Häuser leer und ich habe bereits Kontakt mit Eigentümern aufgenommen, die bereit wären eine Wohnung für solch einen Zweck zu vermieten und dies mit der Gemeinde abzurechnen. Es braucht aber noch konkrete Gespräche", so Bgm. Geiger abschließend.
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