AK Landeck hilft Mitgliedern auch vor dem Arbeitsgericht höchst erfolgreich
In der AK Landeck wird kompetente und engagierte Hilfe groß geschrieben. Die Beratungspalette ist breit. Der Schwerpunkt liegt aber im arbeitsrechtlichen Bereich. Hier muss die AK für ihre Landecker Mitglieder oft auch vor Gericht Ansprüche geltend machen – und das mit hoher Erfolgsquote: Von eingeklagten 397.415,17 Euro wurden 388.215,42 Euro, also 97,67 Prozent, rechtskräftig zuerkannt!
LANDECK. Verspätete Lohnzahlungen, falsche Abrechnungen, ungerechtfertigte Entlassungen oder mangelhafte Überstundenabgeltungen: Längst nicht alle Fälle, mit denen sich die AK Mitglieder an ihre Bezirkskammer in Landeck wenden, werden auch vor Gericht ausgetragen. Der weitaus größte Teil der arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen kann außergerichtlich erledigt werden.
Doch wenn es notwendig ist, Ansprüche von Arbeitnehmern beim Landesgericht Innsbruck als Arbeits- und Sozialgericht einzuklagen, ist die Bezirkskammer Landeck äußerst erfolgreich! In den letzten fünf Jahren wurden von der AK Landeck 90 arbeitsrechtliche Klagen eingebracht, wovon 75 bereits rechtskräftig abgeschlossenen sind. Und von diesen 75 Verfahren hat die AK kein einziges verloren, sondern im Gegenteil viele zu 100 Prozent gewonnen.
Insgesamt wurden in diesen 75 Gerichtsverfahren Ansprüche für Beschäftigte in Höhe von 397.415,17 Euro eingeklagt, rechtskräftig zuerkannt wurden davon 388.215,42 Euro. Dies entspricht einer Erfolgsquote von 97,67 Prozent. Weil die Arbeitgeber zusätzlich auch für Zinsen sowie Kosten der Rechtsvertretung des jeweiligen Arbeitnehmers aufkommen müssen, wird es für die Arbeitgeber alles in allem weitaus teurer, als sich außergerichtlich zu einigen.
Einige Fälle aus der Praxis
So zum Beispiel in einem Fall, bei dem ein Transportunternehmer 1.300 Euro laut Schlussabrechnung nicht auszahlte, weil er Gegenforderungen in Höhe von 1.350 Euro behauptete. Obwohl diese von der Bezirkskammer Landeck als unberechtigt erkannt wurden, war der Arbeitgeber nicht zur Zahlung bereit, sodass geklagt werden musste. Das Verfahren endete so, dass der Unternehmer nicht nur die 1.300 Euro, sondern zusätzlich Zinsen und Kosten der anwaltlichen Vertretung des Beschäftigten zu tragen hatte.
In einem anderen Fall waren Ansprüche aus Überstunden, Feiertagszuschlägen und Urlaubsersatzleistung von insgesamt 869,50 Euro strittig. Nach Klagseinbringung und Erörterung der Sach- und Rechtslage vor dem Richter verpflichtete sich der Arbeitgeber, insgesamt 1.176,75 Euro zu bezahlen.
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