Idealbeispiel für Unsinnigkeit

Cafe Huber_b | Foto: Foto: Tiefenbacher

Eines ist das Cafe Huber sicher: Ein Paradebeispiel für die Unsinnigkeit des neuen Raucher-Gesetzes in der Gastronomie.

LANDECK (tani). Der Kompromiss zum Raucher-Gesetz – es gilt seit dem 1. Jänner 2009 – ist eine typische österreichische Lösung: Ja-Nein, vielleicht, mit Ausnahmen. In der Praxis zeigt sich nun, dass es eine Nichtlösung ist, die bestenfalls den Juristen, Bautechnikern und kleinen Lokalen unter 50 Quadratmetern etwas bringt. Bei diesen Lokalen kann der Wirt entscheiden, ob er es als Raucher- oder Nicht-Raucher-Lokal führt. Draufzahler der Regelung sind die Lokale zwischen 50 und 80 Quadratmeter. Sie müssen in einen Raucher- und Nichtraucherbereich geteilt werden. Diese Maßnahmen müssen bis Ende Juni 2010 umgesetzt sein. Wer es bis dahin nicht schafft dem drohen Strafen ab 2.000,- Euro.

Sechs Quadratmeter zu groß
Im Bezirk Landeck haben rund 180 Wirte vorsorglich das für diese Übergangsfrist erforderliche Bauansuchen gestellt, viele davon wollen sich aber den teuren Umbau sparen. Eine davon ist die Cafe Huber-Chefin Susanne Huber. In ihrem Fall tritt der Unsinn der Regelung verschärft zu Tage. Ihr Cafe hat 56 Quadratmeter – es ist also um sechs Meter zu groß, um von der Umbaumaßnahme verschont zu bleiben. „Die Kosten sind sehr hoch. Ich tue mir diese Investition nicht an”, sagte Huber. Das Lokal mit einen Wintergarten zu vergrößern wurde von ihr angedacht, komme aber nicht in Frage. „Ich bin froh, wenn das bestehende Lokal immer gut besetzt ist”, meinte die Cafechefin.

Wie lange gilt Regelung?
Zudem sei unsicher, ob die geltende Regelung nicht nur ein Spiel auf Zeit sei. „Es ist damit zu rechnen, dass in der gesamten EU ein Rauchverbot in Lokalen kommt. Und dann habe ich umsonst soviel Geld investiert”, so Huber. Sie werde die Frist (Ende Juni) abwarten und dann auf Nichtraucher umstellen. „Wird das von den Gästen nicht akzeptiert und es kommt zu Umsatzeinbrüchen, werde ich zusperren”, erklärte Susanne Huber.

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