In zweiten Ausschreibung wars um € 100.596 billiger

Die gleiche Leistung war in der zweiten Ausschreibung um ein Drittel billiger als in der ersten
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  • hochgeladen von Herbert Tiefenbacher

Vergabeverfahren zu widerrufen hat sich für Stadt Landeck gelohnt

Der Billigste ist nicht immer der Günstigste - die gleiche Leistung kann in einer zweiten Ausschreibung um ein Drittel billiger angeboten werden.

LANDECK. Diese Erfahrung machte laut Finanzreferent Manfred Jenewein (SPÖ) jüngst die Stadt Landeck. Die Geschichte im Detail: Die Kanalsanierung im Bereich Prandtauerweg wurde im Sommer 2010 im Wege einer beschränkten Ausschreibung vergeben. Zu dieser wurden fünf Firmen eingeladen. Den Auftrag vergab der Bauausschuss vorbehaltlich dem Billigstbieter mit der Gesamtsumme von 337.689 Euro. Verschiedene Gründe (keine finanzielle Bedeckung und Kontrollkalkulation) führten dazu, das Vergabeverfahren zu widerrufen und neu auszuschreiben.

Diesmal entschied man sich für eine offene Ausschreibung. Es beteiligten sich dreizehn Firmen. Die Einreichungsfrist endete im März. Das Ergebnis verschlug vielen die Sprache. Das Billigstbieterangebot war diesmal um 100.596 Euro – um ein Drittel (!) - günstiger als jenes der ersten Ausschreiben. Dies veranlasste Finanzreferent Jenewein zur Bemerkung: „Beschränkte Ausschreibungen muss man sich leisten können“. Vize-Bgm. Herbert Mayer (ÖVP) entgegnete: „Ich ziehe nicht den Schluss daraus, dass die beschränkte Ausschreibung schlechter ist“. Nach seinen Recherchen sei der Firma ein Kalkulationsfehler unterlaufen. Zudem würde sich der Zeitpunkt der Baustelle auf die Kosten auswirken: „Es ist schon ein Unterschied ob es sich um eine Winter- oder Frühjahrsbaustelle handelt“.

Stadtrat Roland König (FPÖ) antwortete spontan: „Grundsätzlich können wir nur froh sein, wenn der Firma ein Kalkulationsfehler passiert ist. Aber es ist schon ein deutliches Zeichen dafür, dass bei beschränkten Ausschreibungen andere Maßstäbe angelegt werden, sonst würde es nicht den deutlichen Preisunterschied zur ersten Ausschreibung geben“.

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