Oberes und Oberstes Gericht als EU-Fördergebiet nominiert

Die Tiroler Landesregierung hat das Obere bzw. Oberste Gericht neben Osttirol als EU-Fördergebiet nominiert. | Foto: Archiv/GKI
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OBERES GERICHT. Die Tiroler Fördergebiete gemäß EU-Beihilfenrecht hat die Tiroler Landesregierung auf Antrag von LH Günther Platter in ihrer Sitzung am Dienstag nominiert. „Entgegen ursprünglicher Befürchtungen, Osttirol für die Periode 2014 bis 2020 nicht mehr im EU-Programm der Regionalbeihilfen halten zu können, konnte diese Nominierung erreicht werden. Zusätzlich wird der Planungsverband Oberes und Oberstes Gericht als neues Regionalfördergebiet ausgewiesen“, informiert der Landeshauptmann. Bereits im März soll die Notifizierung der vorgeschlagenen Gebiete durch die EU-Kommission erfolgen.

Neues Fördergebiet zwischen Faggen und Nauders

Die elf Gemeinden des Planungsverbandes Oberes und Oberstes Gericht zwischen Faggen und Nauders liegen in einer der ausgeprägtesten Gebirgsregionen Tirols. Die Lage an der Grenze zu Südtirol und zur Schweiz birgt Chancen aber auch eine isolierte Lage mit unterdurchschnittlichen Werten in Sachen Erreichbarkeit. Ebenso ist hier die Bevölkerungsentwicklung durch Wanderungsverluste geprägt. Besonders deutlich ist die ausgesetzte Situation am Arbeitsmarkt im Bezirk: Landeck ist nicht nur hinter Osttirol zurückgefallen, sondern der Abstand zwischen beiden Bezirken vergrößert sich tendenziell weiter. Dem negativen Trend dieser regionalwirtschaftlichen Entwicklung wird die Neuausweisung als EU-Regionalfördergebiet und auch das zuletzt präsentierte Zehn-Millionen-Euro Zukunftspaket des Landes für den Bezirk entgegenwirken. „Mit gebündelter Kraft werden wir daran arbeiten, zielführende und vernetzte Impulse für das Obere und Oberste Gericht zu schaffen. Zusätzlich zu diesem Programm wird die Region daher weiterhin die Möglichkeit haben, von EU-Förderprogrammen wie LEADER oder INTERREG zu profitieren“, ergänzt LH Platter.

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