Saftige Geldstrafe ausgefasst
Der ehemalige Geschäftsführer des Krankenhauses Zams fasste eine saftige Geldstrafe wegen Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz aus – er bekämpft diese beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS).
ZAMS (tani). Wie berichtet wurden im Juni 2008 bei einer Schwerpunktüberprüfung des Arbeitsinspektorats im Krankenhaus Zams erhebliche Arbeitszeitüberschreitungen festgestellt und diese bei der BH Landeck angezeigt. In der Folge leitete die Behörde ein Verfahren ein. Dabei wurden die Beteiligten (Geschäftsführer und betroffene Ärztinnen und Ärzte) einvernommen.
Strafmaß drastisch erhöht
„Nach dieser Faktenlage war die Schuld an den Verstößen gegen die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes eindeutig dem ehemaligen Geschäftsführer zuzuschreiben”, sagte der Leiter der Behörde Bernd Tamanini. Der Ex-Manager der St. Vinzenz Betriebs-GmbH in Zams wurde zu einer hohen Geldstrafe (vierstelliger Eurobetrag) verdonnert. Sein Pech: Das Strafausmaß wurde mit der Novellierung des Arbeitszeitgesetzes für die Spitäler im September 2008 drastisch erhöht. Der Verurteilte bekämpft durch Einspruch den erstinstanzlichen Spruch beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS). Tamanini rechnet noch im Frühjahr 2010 mit einer Entscheidung.
Jetzige Geschäftsführung nicht involviert
Die jetzige Geschäftsführung war in das Verfahren nicht involviert, aber sie zog ihre Lehren aus der Sache: Den Buchstaben des Arbeitszeit Gesetztes zu folgen, damit gesetzlich festgelegte Arbeitszeiten eingehalten werden und es zu keinen Überschreitungen mehr kommt. Voraussetzung ist die Dienstpläne gesetzeskonform zu gestalten. Deshalb ließen sich die beiden Geschäftsführer des Krankenhauses vom Behördenleiter Tamanini eingehend hinsichtlich Rahmenbedingungen des neuen Arbeitszeitgesetzes aufklären. „Es war ein kostruktives Gespräch”, meinte Tamanini.
GF Herbert Glantschnig sagte auf Nachfrage, ob der ehemalige Geschäftsführer wegen dieses Vorfalles ausgeschieden ist: „Nein, sein Ausscheiden hat andere Gründe”.
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