Freispruch
Tödlicher Elektro-Unfall am Schwarzenbergplatz war "Unglück"
Vergangenen Juli waren zwei Männer bei einem Arbeitsunfall durch einen Stromschlag gestorben. Der Chef der Firma, in der sie beschäftigt waren, sowie ein Montageleiter waren deshalb wegen "fahrlässiger Tötung unter besonderes gefährlichen Verhältnissen" angeklagt worden. Seit Freitag gibt es ein Urteil in dem Fall.
WIEN. Am 28. Juli 2021 starb ein Elektriker zusammen mit seinem Kollegen bei einem tragischen Arbeitsunfall. Am Palais Schwarzenberg erlitt der Mann einen Stromschlag, als er neben der Tiefgaragen-Einfahrt das Containerdorf der Baustelle an die Stromversorgung anschließen wollte. Durch einen Lichtbogenübertritt, bei dem der Strom unkontrolliert weiterspringt, wurde auch ein hinter ihm stehender Arbeitskollege getötet.
Anklage wegen fahrlässiger Tötung
Am Freitag war nun der Prozess gegen die Firma, bei denen die beiden Männer beschäftigt waren, zu Ende gegangen. Der Unternehmenschef und der Montageleiter waren wegen fahrlässiger Tötung angeklagt wurden. Der Prozess endete mit einem Freispruch gegen beide Angeklagten.
"Die beiden konnten sich drauf verlassen, dass er den Strom abschaltet, wenn er sich dem Stromkasten nähert", betonte ihr Verteidiger Manfred Ainedter. Der 57-jährige Elektriker sei mit den Sicherheitsvorschriften vertraut und dem entsprechenden Werkzeug versorgt gewesen. Leider habe dieser - aus welchen Gründen auch immer - bei Arbeitsbeginn die Ausrüstung im Auto liegen gelassen. "Ein furchtbares Unglück", bedauerte Ainedter.
Ein schweres Versäumnis
Dies war freilich im Vorhinein des Prozesses nicht klar gewesen, weshalb die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Chef der Firma und einen Montageleiter wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen erhoben hatte.
Der Elektriker hatte es ja unterlassen, den Strom abzuschalten, ehe er mit einem - überdies ungeeigneten - Werkzeug vor den unter Spannung stehenden Teilen des Schaltschranks hantierte.
Staatsanwaltschaft erhob schwere Vorwürfe
Die Staatsanwaltschaft erhob gegen den Firmenchef und seinen Montageleiter gleich mehrere Vorwürfe: Sie hätten grob fahrlässig den Tod ihres Mitarbeiters sowie des 56 Jahre alten Mannes, den sie über eine Leiharbeitsfirma beschäftigt hatten, zu verantworten. Die Angeklagten hätten die beiden Männer nicht ausreichend eingewiesen und mit den Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht. Außerdem hätten sie es unterlassen, Kontrollmaßnahmen zu setzen.
Überdies wären für die Arbeiten nicht der erforderliche Stecknusssatz und Schutzhandschuhe zur Verfügung gestellt worden. Vor allem aber hätten die ums Leben gekommenen Männer nicht die notwendige berufliche Qualifikation aufgewiesen.
Unfalltoter war "elektrotechnisch versierte Person"
Das Gericht entschied nun gegen die Staatsanwaltschaft und im Sinne der Angeklagten: Die Anschuldigungen hielten dem Beweisverfahren nicht stand. Das Einholen der Beweise und deren Überprüfung ergab ein gegenteiliges Bild. So sei der 57-Jährige "als elektrotechnisch versierte Person anzusehen" gewesen, wie die Richterin am Ende feststellte. Und weiter: "Als solche durfte er die konkrete Arbeit durchführen, die zum Unfall geführt."
Der Unfall sei nicht dem Firmenchef und seinem Montageleiter anzulasten: "Ihnen kann kein konkretes Verschulden zur Last gelegt werden." Sie hätten den Mitarbeiter öfters darauf aufmerksam gemacht, dass er den Strom abschalten solle: "Von der Arbeitgeberseite kann man nicht viel mehr verlangen."
Chef gab nach Unfall Firma auf
Die beiden Angeklagten hinterließen während des Prozesses jedenfalls einen betroffenen Eindruck. Der Firmenchef übertrug inzwischen sogar seinen Betrieb einem anderen Unternehmen. Infolge des Unfalls "habe ich gesagt, ich kann nicht mehr, ich mag nicht mehr", so der ehemalige Firmenchef. Er sei inzwischen Pensionist.
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