Landstraße
FPÖ will Gemeindebau nach iranischer Märtyrerin benennen

- In der Jaurésgasse 5-7 befindet sich ein – noch – namenloser Gemeindebau zwischen zwei iranischen Vertretungen.
- Foto: Luca Arztmann/MeinBezirk
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In der kommenden Bezirksvorstehungssitzung der Landstraße plant die FPÖ einen bemerkenswerten Antrag. Die Blauen wollen den Gemeindebau in der Jaurésgasse 5-7 nach der Iranerin Jina Mahsa Amini benennen, welche vor rund drei Jahren zur Märtyrerin in ihrem Land wurde.
WIEN/LANDSTRASSE. Es ist der 13. September 2022, als die Iranerin Jina Mahsa Amini durch die Hauptstadt Teheran spazierte. Dabei wurde sie von der islamischen Sittenpolizei festgenommen, angeblich soll sie ihren Hidschāb nicht korrekt getragen haben. Drei Tage später wurde sie für tot erklärt, laut Zeugenaussagen erlag sie den Verletzungen, die ihr die Sittenpolizei zugefügt hatte.
Der Tod von Amini löste damals im gesamten Iran schwere und lang anhaltende Proteste gegen das Mullah-Regime aus. Vor allem Frauen, aber auch Männer wagten sich auf die Straßen, um für Frauenrechte zu demonstrieren. Die Protestwelle reichte sogar bis nach Wien, MeinBezirk berichtete, siehe unten.
"Geeigneter Ort für Freiheit von Frauen"
Ziemlich genau drei Jahre nach ihrem Todestag, am Donnerstag, 18. September, wird Amini auch in der Bezirksvorstehung Landstraße ein Thema sein. Wenn es nach der FPÖ-Landstraße geht, soll der Gemeindebau in der Jaurésgasse 5-7 nach der iranischen Märtyrerin benannt werden. Ein entsprechender Antrag liegt schon bereit.
Darin weist die FPÖ auch auf die besondere Lage des Gemeindebaus hin. Diese liegt nämlich unmittelbar zwischen der Botschaft der Islamischen Republik in der Jaurésgasse 9 und der Ständigen Vertretung des Irans bei der UNO Wien in der Jaurégasse 3.

- In der Bezirksvorstehung dürfte der Antrag der Kulturkommission zugewiesen werden. (Archiv)
- Foto: BV3
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"Wenn man mit einer Benennung nach dieser Märtyrerin für die Freiheit von Frauen vor steinzeitlicher Unterdrückung ein Zeichen setzen möchte, dann ist dies der geeignete Ort dafür in Wien", ist im FPÖ-Antrag zu lesen. Die Bezirksvorstehung Landstraße weist auf Anfrage darauf hin, dass alle Anträge dieser Art in die Kulturkommission zugewiesen werden.
Aus dem Bezirksamt heißt es aber auch, dass es keinen näheren Bezug von Amini zu Wien gibt, zudem wurde in der Donaustadt bei der Seestadt bereits eine Allee nach der Iranerin benannt. Beides könnten Ausschließungsgründe für die Umbenennung sein, wenn man sich die Kriterien von Wiener Wohnen ansieht. Grundsätzlich kann über eine sogenannte Hofbenennung erst 24 Monate nach dem Ableben der vorgeschlagenen Namensgeberin passieren, was in Amini Fall zutreffen würde.
Weiter Weg für Antrag
Allerdings gibt Wiener Wohnen in den Kriterien auch an, dass "aus Gründen der Ausgewogenheit" eine Person nur mit einer Benennung gewürdigt werden sollte. Außerdem braucht es sowohl bei Verdiensten als auch bei Lebensraum einen "eindeutigen Wienbezug". Diese Kriterien dürften bei Amini eher nicht abgedeckt sein.
Die Entscheidung liegt schlussendlich bei der Verwaltung und zunächst der Landstraßer Bezirkspolitik. So braucht es für eine Hofbenennung zunächst einen Antrag des Bezirksvorstehers an den Magistratsdirektor. Bei Zustimmung der Kulturkommission kann man davon ausgehen. Danach folgt eine Prüfung und ein Ermittlungsverfahren durch die MA64 – Baurecht.
Später muss der Antrag auch noch eine Begutachtung von Wiener Wohnen und weiteren Magistraten bestehen. Schlussendlich erfolgt ein Beschlussantrag an den zuständigen Ausschuss im Wiener Gemeinderat. Der Weg ist also weit, den Anfang macht die FPÖ-Landstraße in der Bezirksvertretungssitzung am Donnerstag.
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