Frantschach-St. Gertraud
Dauerhaftes Lkw-Fahrverbot wurde erreicht
Bemühungen der Gemeinde machten sich bezahlt: Nun gilt ein permanentes Fahrverbot für Lkw-Transit.
FRANTSCHACH-ST. GERTRAUD. Ein langgehegter Wunsch der Marktgemeinde Frantschach-St. Gertraud hat sich dieser Tage erfüllt. Seitens der Bezirkshauptmannschaft (BH) Wolfsberg wurde das dauerhafte Lkw-Fahrverbot mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen für die Packer Straße (B70) erlassen.
Jahrelanger Prozess
Seit 20 Jahren kämpft die Marktgemeinde Frantschach-St. Gertraud für die Reduktion des Schwerverkehrs durch das Ortsgebiet. Am 4. Juli 2002 beantragten die damaligen SPÖ-Gemeinderäte in Form eines selbstständigen Antrages erstmals ein Lkw-Fahrverbot durch Frantschach-St. Gertraud, ein diesbezüglicher Beschluss im Gemeinderat wurde am 3. Oktober 2002 gefasst. Nach mehreren "Rückschlägen", unzähligen Gutachten und Verhandlungen konnte im Herbst 2019 ein befristetes Fahrverbot erwirkt werden.
Fahrverbot seit 14. Mai
Mit der Verordnung vom 14. Mai 2021 wurde nun ein dauerhaftes Lkw-Fahrverbot erlassen. Das dauerhafte LKW-Fahrverbot mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen gilt zwischen der Ortschaft Twimberg – Knoten Packer Straße (B70) und Obdacher Straße (B78) – und dem Autobahnzubringer Wolfsberg Nord. Vom Verbot ausgenommen sind Transporte mit Ziel- und Quellverkehr des Bezirkes Wolfsberg.
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