Wolfsberg
Kindergarten-Beiträge werden reduziert
Die Maßnahmen zur Einschränkung des Betriebs in Kindergärten wurden bis zum 13. April verlängert. Außerdem steht eine Reduktion der dafür verlangten Beiträge bevor.
WOLFSBERG. Die seit 16. März geltende Verordnung sieht eine Schließung beziehungsweise einen eingeschränkten Betrieb in Kindergärten bis zum 3. April vor. Heute wurde die Verordnung nach dem Epidemiegesetz 1950 bis zum Ostermontag, den 13. April 2020, verlängert. Für den Monat März sollen die anfallenden Beiträge in der Stadtgemeinde Wolfsberg um die Hälfte verringert werden.
Kindergarten-Beiträge verringert
Der Wolfsberger Bürgermeister Hans-Peter Schlagholz gab in einem Brief an die Eltern bekannt, dass die Kindergarten-Beiträge für den Monat März um die Hälfte reduziert werden. Bei bereits bezahlten Beiträgen wird die Hälfte samt dem allfälligen Essensbeitrag als Guthaben für künftige Vorschreibungen verwendet.
Gemeinsame Lösung für Gemeinden
Für die folgenden Monatsbeiträge (ab April) soll nächste Woche von den Lavanttaler Bürgermeistern eine gemeinsame Lösung gefunden werden, die für alle Kommunen im Bezirk Wolfsberg gilt. „In der jetzigen Situation appelliere ich an alle Eltern, von einer Abmeldung der Kinder abzusehen. Bei einer Unterschreitung der Mindestgröße von Kindergartengruppen fällt die Auszahlung der Landesförderung weg“, so Schlagholz, der zugleich alle Eltern um Verständnis für die schwierige Situation bittet.
Verordnung gilt länger
Heute wurden auch die Maßnahmen zur Schließung beziehungsweise des eingeschränkten Betriebs seitens der Bezirkshauptmannschaft (BH) Wolfsberg verlängert. Ursprünglich galt die Verordnung bis zum 3. April 2020, die nun um zehn Tage – bis zum 13. April (Ostermontag) – verlängert wurde.
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