Wassermangel & Befall
111 Bäume müssen im Wiener Augarten gefällt werden
Im Augarten kommt es derzeit zu Baumfällungen – 111 Bäume sollen betroffen sein. Die BezirksZeitung fragte bei den zuständigen Behörden nach, was es mit den Fällungen auf sich hat.
WIEN/LEOPOLDSTADT. Besucherinnen und Besuchern bietet sich derzeit ein irritierendes Bild, wenn sie durch den Wiener Augarten flanieren. Von etlichen Alleebäumen sind nur noch die Baumstümpfe übriggeblieben.
Doch handelt es sich bei ihnen nicht nur etwa um alte Bäume, sondern auch viele etliche junge mussten bereits daran glauben. So sind unter den jüngst geschnittenen Bäumen auch einige, die erst im vergangenen Jahr frisch gepflanzt wurden, doch nie angewachsen sind. Laut Medienberichten sollen insgesamt 111 Bäume von den Fällungen betroffen sein.
Wassermangel macht Bäume zu schaffen
Die BezirksZeitung fragte bei den Österreichischen Bundesgärten nach, was es mit den Baumfällungen auf sich hat. Bei ihnen hieß es, dass aufgrund der trockenen und immer heißer werdenden Jahre in weiten Teilen Ostösterreichs ein akuter Wassermangel bestünde. Dieser wirke sich sichtbar auf die Gehölzbestände aus – davon sei auch der Augarten betroffen. Dadurch herabfallende Äste oder gar umfallende Bäume würden eine Gefahr für Spaziergängerinnen und Spaziergänger darstellen.
"Alle Bäume, die im Augarten gefällt werden, werden ausschließlich aus Gründen der Verkehrssicherheit entfernt. Wir sind als Parkerhalter für die Verkehrssicherheit zuständig und haben laut den geltenden Normen für einen sicheren Besucherbetrieb zu garantieren", so Gerd Koch, Institutsleiter beim Institut Historische Gärten, gegenüber der BezirksZeitung. Zu diesem Zwecke würden drei hoch qualifizierte Baumkontrolleure der Bundesgärten sich ausschließlich um die Baumkontrolle und den Erhalt des Baumbestandes kümmern.
Dabei garantiere Koch, dass nur Bäume, die nicht mehr verkehrssicher sind, entfernt werden. "Würden wir die Bäume nicht entfernen, müssten wir diese für BesucherInnen dauerhaft sperren", so Koch. Selbstverständlich würden die Bäume standorttreu nachgepflanzt werden. Dazu gäbe es allein aufgrund des Denkmalschutzes und des Wiener Baumschutzgesetzes die Verpflichtung.
Auch die Österreichische Burghauptmannschaft - eine Behörde, der die Verwaltung und Baubetreuung historischer Gebäude im Besitz der Republik Österreich obliegt - bestätigte dies: "Nach den uns vorliegenden Informationen ist der Baumschnitt notwendig, um die Verkehrssicherheit im Augarten weiterhin zu gewährleisten", so ein Sprecher zur BezirksZeitung.
Neuer Schädling gefährdet Bäume
Auch ist die Rede von einer neuen Baumkrankheit, die für Kopfzerbrechen sorgen soll. So hieß es in einem Bericht der "APA", dass die Bäume es derzeit mit einem neuen Schädling zu tun haben: Pseudomonas-syringae-Bakterien. War die sogenannte Rosskastanienminiermotte in der Vergangenheit eine Gefahr für die Bäume, ist jetzt das Bakterium in den Kastanienalleen für die größten Schäden verantwortlich.
Daneben gibt es auch kontrollierte Fällungen im Augarten. Rund drei bis vier Prozent der Bäume wird jährlich ein Ende bereitet. Das hat, so der zuständige Baumkontrolleur der Bundesgärten Kurt Macek zur "APA", vor allem zwei Gründe: einerseits der Schutz der Spaziergänger vor herabfallenden Ästen (oder gar umfallenden Bäumen), wie auch schon die Bundesgärten und die Burghauptmannschaft der BezirksZeitung bestätigt hatten.
Hohe Bodenverdichtung auch ein Problem
Andererseits soll durch die jährliche Fällungen die Erhaltung eines gesunden Baumbestandes gewährleistet werden. Ernst sei allerdings auch die Lage der 2.836 im Baumkataster verzeichneten Gewächse im Augarten. Zwei Hauptgründe nennt Macek dafür: Eine viel zu hohe Bodenverdichtung, die Wachstum und Nahrungsaufnahme der Wurzeln erschwert, und die rapide voranschreitende Trockenheit.
"Seit dem U-Bahn-Bau ist der Grundwasserspiegel im Augarten drastisch gesunken", so der Bundesgärtner. Nachgepflanzt muss jeder gefällte Baum werden, beteuert Macek, da seien die Regeln nicht anders als für private. Auch die Bundesgärten reichen nur ein, die Rodungsbescheide stellt dagegen die Gemeinde aus, die zur endgültigen Begutachtung zwei Beamte schickt.
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