Kein WC & Waschbecken
Psychoterror im Gründerzeithaus im 2. Bezirk

- Kein WC und Waschbecken: Leopoldstädterin Ilse Zeiner ist über ihre Wohnsituation verzweifelt. Auch im Badezimmer sind die Bauarbeiten nicht abgeschlossen.
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Leopoldstädterin über Wohnsituation verzweifelt. Ilse Zeiner muss mit aufgebrochenem Kellerabteil, teilsaniertem WC und ohne Waschbecken leben.
WIEN/LEOPOLDSTADT. Das Leben ist für Pensionistin Ilse Zeiner in ihrer Mietwohnung in der Blumauergasse 8 zum täglichen Zermürbungskrieg geworden. Das Gründerzeithaus ist seit September 2017 im Eigentum von Garik und Josiw Juschwaew und Teil der LBA Immobilienbesitz GmbH. Diese haben vor drei Jahren mit einer Generalsanierung des Hauses begonnen.

- Leopolstädterin Ilse Zeiner muss seit November mit einem desolaten WC ohne funktionierender Spülung leben.
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Dabei werden alte Wasserleitungen getauscht und die Fassade erneuert. Bei Zeiner hat man die Fliesen im Badezimmer und WC abgeschlagen, doch die Arbeiten wurden nicht fertiggestellt. So hat sie nun auch keine funktionierende Toilette. "Ich glaube, dass ich aus dem Haus vertrieben werden soll“, so die Pensionistin. Die BezirksZeitung konnte die Vermieter nicht für eine Stellungnahme erreichen.
Keine funktionierende Toilette
Die Pensionistin lebt mit rohen Wänden. Der Spülkasten brauche rund 14 Minuten zum Befüllen und übe nur geringen Druck aus, sodass die Fäkalien in der WC-Muschel liegen bleiben. „Ich muss mit Wasserkübeln aus der Küche spülen“, berichtet sie. Sich danach die Hände waschen? Fehlanzeige - denn im Bad wurden das Waschbecken und teilweise die Fliesen demontiert, um die Wasserleitung zu erneuern, aber nicht mehr aufgebaut.
Immobilienexperte Peter Nemeth sieht hier den "bedungenen Gebrauch", also die Nutzung der Wohnung, gestört: „Je nach dem Grad der Einschränkung steht der Mieterin eine Mietzinsminderung zu, vermutlich in der Höhe von 60 bis 80 Prozent.“
Bereits ein Schlichtungsverfahren
Nicht nur in der Wohnung gibt es Probleme. Auch Zeiners Keller ist nicht nutzbar. Ihr Abteil wurde aufgebrochen und ist nicht mehr als Fahrrad-Abstellplatz nutzbar. Als Ersatz hätte man einen teilsanierten Raum angeboten.
„Aber da passt mein Rad nicht hinein“, sagt sie. So habe man ihr mündlich erlaubt, das Fahrrad im Treppenaufgang abzustellen. Dann folgten aber eine Unterlassungsandrohung und eine Geldstrafe von 240 Euro. Nemeth rät: „Das Recht zur Benutzung von Nebenräumen sollte schriftlich festgehalten werden, um Probleme zu verhindern.“

- Ein ehemaliges Gang-WC soll der neue Abstellplatz für das Fahrrad von Ilse Zeiner sein. Genug Platz ist dort aber nicht.
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Für eine rasche Lösung hat die Mieterin ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren in Gang gebracht. "Die Eigentümer behaupten, dass ich den Zugang verwehrt habe und die Arbeiten deshalb nicht fertig sind. Aber das stimmt nicht", so Zeiner.
Die Handwerker seien am Wochenende vor ihrer Wohnungstüre gestanden, Termine für die Arbeiten habe man nie vereinbart. "Mir wurde eine Fertigstellung bis Sommerende versprochen", so Zeiner. Nun hat sie einen Exekutionsantrag auf Instandsetzung gestellt. "Ich möchte die Renovierung ehest fertiggestellt haben und Termine für die Arbeiten bekommen", fordert die Mieterin.
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