Brand Traisen, Landesgericht
Süchtiger schlief vor brennender Kerze ein
Mit einer weit überdosierten Menge an Drogenersatzmitteln schlief ein 39-Jähriger in der Nacht zum 30. Oktober 2021 ein. Als er wieder aufwachte, stand sein Wohnzimmer in einem Mehrparteienhaus in Traisen in Flammen, die sich im gesamten Haus ausbreiteten, den rund 50 Bewohnern ihr Daheim kosteten, sowie Verletzte und nicht zuletzt ein Todesopfer forderten.
TRAISEN (ip). Am Landesgericht St. Pölten musste sich der Mann wegen der Begehung einer Straftat im Zustand voller Berauschung verantworten.
„Um sich einen schönen Abend zu machen“,
so Staatsanwalt Michael Lindenbauer, habe der Beschuldigte eine Kerze ohne Untersetzer auf den Tisch gestellt und angezündet. Während er einschlief, brannte diese herunter, wobei Zeitungen am Tisch rasch Feuer fingen.
„Es war eine dumme, dumme Aktion“,
erklärte der 39-Jährige, der seinen spärlichen Erinnerungen entsprechend ein reumütiges Geständnis ablegte und sich am Ende des Beweisverfahrens zu den anwesenden Opfern umdrehte, sich entschuldigte und beteuerte:
„Es tut mir so leid. Ich kann´s nicht mehr ändern.“
Gegen 2.20 Uhr wurde die Feuerwehr zu einem Zimmerbrand gerufen, berichtete einer der ersten Florianis, der am Brandort eintraf.
„Das komplette Stiegenhaus brannte“
, so der Zeuge. Viele Bewohner der 36 Wohneinheiten seien in Panik geraten, eine Familie wollte ein Kind vom Balkon werfen, eine Frau sprang aus dem Fenster und erlitt dabei schwere Verletzungen. Wer konnte, lief durch das Stiegenhaus ins Freie, viele mussten jedoch von außen mittels Hubsteiger von der Feuerwehr in Sicherheit gebracht werden. Stunden später entdeckte man eine 88-Jährige, die laut Gerichtsgutachter Wolfgang Denk an Rauchgasen verstarb.
Vermutlich sei es durch nicht funktionierende Rauchschutzklappen zur starken Ausbreitung des Feuers gekommen, erklärte ein Zeuge. Das veraltete Gebäude besaß keine modernen Brandschutzeinrichtungen, durch die rechtzeitig Alarm ausgelöst worden wäre. Es sei eine enorme Hitze entstanden, der Rauch habe schließlich auch in den oberen Stockwerken brennbare Oberflächen entzündet. Der Gesamtschaden liegt bei mehr als fünf Millionen Euro, für die die Gebäudeversicherung aufzukommen hat, sofern es sich nicht um eine grobe Fahrlässigkeit des Verursachers handelt.
Als fahrlässig wurde dem Angeklagten die Überdosierung seiner Drogenersatzmittel, die laut Gutachter Dietmar Jünger zu einem Zustand voller Berauschung führte, in Kombination mit dem Entzünden der Kerze angelastet. Die Richterin wertete dies als „leichte Fahrlässigkeit“, die aufgrund des Fehlens moderner Schutzvorrichtungen dramatische Folgen hatte. Sie verurteilte den Beschuldigten zu einer Geldstrafe von 640 Euro (160 Tagessätze zu je vier Euro), sowie einer Bewährungsstrafe von einem Jahr (nicht rechtskräftig).
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