Drogen im Straßenverkehr
Drogenlenker stehen im Bezirk im Fokus
In den vergangenen Jahren stieg die Anzahl angezeigter Drogenlenker im Bezirk Linz-Land stetig an.
BEZIRK. Im Vorjahr wurden insgesamt 245 Drogenlenker im Bezirk Linz-Land von der Polizei aus dem Verkehr gezogen. 2022 gingen den Beamten bereits 23 Drogenlenker (Stand: 10. Februar) bei Kontrollen ins Netz. "Wir verzeichnen von Jahr zu Jahr einen Anstieg. Die Hotspots mit den meisten Vorfällen im Bezirk befinden sich im Zentralraum rund um Leonding, Traun, Pasching Hörsching und Ansfelden", betont Chefinspektor Thomas Schmolz von der Polizei Traun. Genau dort ist man auch besonders mit Schwerpunktaktionen präsent. Neben Kontrollen durch speziell ausgebildete Beamte, setzt man im Kampf gegen Drogenmissbrauch auch auf Präventionsmaßnahmen, vor allem in den Schulen. Bislang sei der Erfolg dieser Bemühungen insgesamt gesehen aber eher ein überschaubarer.
Durchschnittlich vier Drogenlenker pro Tag aus Verkehr gezogen
So seien trotz aller Warnungen, Bewusstseinsbildungsmaßnahmen und Strafen auf Oberösterreichs Straßen tagtäglich Drogenlenker unterwegs, werden durchschnittlich rund vier pro Tag aus dem Verkehr gezogen. „Im Vorjahr wurden auf Oberösterreichs Straßen 1.566 Drogenlenker von der Polizei erwischt. Das liegt neben verstärkten Kontrollen samt technischer Ausrüstung, aber auch an einem sich wandelnden Konsumverhalten. Bei vielen Betroffenen ist zudem ein mangelhaftes Unrechtsbewusstsein auffällig“, betont Infrastruktur-Landesrat Günther Steinkellner.
Einschneidende Konsequenzen drohen
Dabei sind die Konsequenzen für den jeweiligen Lenker durchaus einschneidend. Neben dem einmonatigen Entzug des Führerscheins warten auf die Erwischten eine Reihe von Untersuchungen sowie eine Nachschulung, die neben der grundlegenden Strafe sich ebenfalls finanziell niederschlagen. "Die Lenkberechtigung kann von der zuständigen Behörde, also der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land, erst wieder erteilt werden, wenn alle angeführten Begleitmaßnahmen absolviert worden sind. Da hier aber oft längere Wartezeiten bei den Terminen möglich sind, haben die betroffenen Personen tatsächlich aber länger als einen Monat keinen Führerschein", gibt Schmolz zu bedenken. „Ob auf zwei, drei oder vier Rädern, ob mit oder ohne Motor: Die Teilnahme am Verkehr unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist ein No-Go", unterstreicht Steinkellner.
Drohende Strafen
Bei Verweigerung der Vorführung, also einer klinischen Untersuchung beziehungsweise einer Blutabnahme, gelten folgende Konsequenzen bei erstmaligem Vergehen:
• sechs Monate Entzug der Lenkberechtigung
• verkehrspsychologische Untersuchung
• psychiatrische Untersuchung
• Verkehrscoaching oder Nachschulung
• Strafe: 1.600 Euro inklusive mehrere Hundert Euro Kosten für oben angeführte Begleitmaßnahmen
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