Vom Polizisten zum Psychiatrie-Patienten
Die schockierenden Details über den Amokfahrer von Linz
Am Donnerstag, 25. Jänner, beginnt in Linz die Verhandlung gegen jenen 42-jährigen Iraker, der vor mehr als einem Jahr, am 9. Januar 2023, die Landeshauptstadt in Angst und Schrecken versetzt hat. Ihm wird vorgeworfen, zunächst auf seine Frau eingestochen und anschließend bei einer völlig irren Amokfahrt durch die Stadt zwei Polizisten schwer verletzt zu haben.
LINZ. Die Staatsanwaltschaft Linz hat aufgrund eines psychiatrischen Gutachtens die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum beantragt. Der Iraker leidet laut Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner an einer ausgeprägten paranoider Schizophrenie und gilt als nicht zurechnungsfähig. Der Prozess, ist für drei Tage anberaumt – verhandelt wird auch am 30. Januar und am 1. Februar.
Die irre Vergangenheit des Irakers
Der Amokfahrer gilt laut Gutachten außerdem als extrem gefährlich. Dass der Mann eine tickende Zeitbombe war, zeigt vor allem der Blick in ein Gerichtsdokument vom Februar 2019, das der BezirksRundSchau vorliegt:
Mehrfach in Psychiatrie eingewiesen
2011 illegal nach Österreich eingereist, erhielt der Iraker – der in seiner Heimat selbst Polizist gewesen sein will – wegen psychischer Probleme subsidiären Schutz. Zwischen 2013 und 2015 war er mehrfach stationär auf der Psychiatrie. Damals wurde ihm unter anderem ein "schädlicher Gebrauch von Alkohol" attestiert – auch bei der Tat war er betrunken, hatte 1,2 Promille und Medikamente im Blut.
Wollte Haus von Familie mit Bombe sprengen
Vierfach vorbestraft: Im März 2016 wurde der zweifache Vater – zu seinen in Österreich lebenden Kindern hat er keinen Kontakt – erstmals wegen gefährlicher Drohung und Körperverletzung zu neun Monaten bedingt verurteilt, weil er seine damalige Lebensgefährtin mit dem Tod bedroht, sie gebissen, geschlagen und getreten hat. Im Oktober 2016 folgte eine Verurteilung zu zwölf Monaten, drei davon unbedingt: Er drohte das Haus einer Familie mit einer Bombe zu sprengen, alle zu erschießen und das Haus niederzubrennen. 2019 erhielt der Iraker sechs Monate bedingt wegen Online-Stalkings, 2021 kam noch eine Geldstrafe wegen Sachbeschädigung hinzu.
Abschiebung scheiterte wegen Hochzeit
Wegen der Verurteilungen 2016 wurde ihm 2017 der subsidiäre Schutz aberkannt und ein weiteres psychiatrisches Gutachten bestätigte, dass eine Abschiebung in seine Heimat im Nord-Irak möglich sei. Nachdem der Mann den Instanzenzug ausgeschöpft hatte, wurde die Außerlandesbringung 2019 eigentlich bestätigt und ein auf fünf Jahre befristetes Einreiseverbot erlassen. Weil der Iraker aber zwischenzeitlich im Jahr 2018 sein späteres Opfer – eine Rumänin – heiratete, erhielt der Mann laut Informationen aus dem Innenministerium im Jahr 2020 vom Magistrat Linz einen Aufenthaltstitel als Angehöriger einer EWR-Bürgerin. Der Prozess gegen den Iraker soll noch 2023 am Linzer Landesgericht stattfinden.
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