Finanzielle Entschädigung nach früheren Gewalttaten
OÖ (red). Die Oö. Landesregierung beschloss in ihrer heutigen Sitzung die Zahlung von finanziellen Entschädigungen an 35 Menschen, die in ihrer Kindheit und Jugend Opfer von physischer, psychischer und sexueller Gewalt im Heim- und Fürsorgewesen des Landes Oberösterreich geworden sind. Bereits im Frühjahr 2011 und Anfang 2012 wurden entsprechende finanzielle Gesten von der Oö. Landesregierung beschlossen.
Zwischenzeitlich haben sich weitere Betroffene bei der unabhängigen Opferschutzstelle gemeldet. Die Opferschutzkommission hat der Landesregierung die Auszahlung finanzieller Gesten in Höhe von diesmal insgesamt 407.500 Euro vorgeschlagen. Einige Betroffene haben vorgebracht, dass sie in den Werkstätten des Jugendwohnheims Linz/Wegscheid beschäftigt waren und in dieser Zeit nicht pensionsversichert waren. Der Nachkauf der Versicherungszeiten ist den Betroffenen ein großes Anliegen. Das Land Oberösterreich unterstützt diese und stellt die erforderlichen Anträge. Ist ein Nachkauf möglich, finanziert das Land die notwendigen Beiträge. Bis dato wurden für acht Betroffene Pensions-versicherungszeiten nachgekauft. Bei den nunmehrigen 35 Fällen haben zehn Betroffene um den Nachkauf von Pensionsversicherungszeiten angesucht. Diese Ansuchen werden derzeit geprüft.
Bisher wurden 1,1 Millionen Euro an finanziellen Gesten, Therapien, Nachkäufen von Pensionsversicherungszeiten etc. geleistet, mit dem heutigen Beschluss sind es 1,5 Millionen Euro. Das bedeutet insgesamt 126 Auszahlungen.
"Uns geht es darum, mit den Betroffenen umsichtig und wertschätzend umzugehen", betonen Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer und Landesrat Ing. Reinhold Entholzer. "Das Land Oberösterreich entschuldigt sich bei jedem Opfer für das erlittene Unrecht, wobei natürlich allen Beteiligten klar ist, dass das Leid der Betroffenen bedauerlicherweise nicht ungeschehen gemacht werden kann."
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