5.000 Euro
Hohe Geldstrafe gegen Linzer Wutwirtin bestätigt

Trotz Lockdown sperrte eine Linzer Gastronomin im Jänner ihr Lokal auf. Die Polizei rückte mit 25 Mann an und verteilte 96 Anzeigen. | Foto: fotokerschi.at
  • Trotz Lockdown sperrte eine Linzer Gastronomin im Jänner ihr Lokal auf. Die Polizei rückte mit 25 Mann an und verteilte 96 Anzeigen.
  • Foto: fotokerschi.at
  • hochgeladen von Silvia Gschwandtner

Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich bestätigte die im Jänner ausgesprochene Geldstrafe für die sogenannte Linzer "Wutwirtin".

LINZ. 5.000 Euro Strafe muss jene Linzer Caféhaus-Betreiberin bezahlen, die Anfang des Jahres mitten im dritten Lockdown, einfach ihr Lokal öffnete. Das bestätigte das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich nun nach öffentlicher mündlicher Verhandlung.

Ankündigung auf Corona-Demo

Rückblick in den Jänner 2021: Die Linzer Café-Betreiberin gab im Rahmen der freitäglichen Corona-Demos bekannt, ihr Lokal trotz Lockdown-Sperre zu öffnen. Am Montag darauf schenkte die Wutwirtin an zumindest 30 Lokalgäste Getränke aus – die Polizei ließ das Lokal daraufhin schließen. Insgesamt gab es damals 96 Anzeigen wegen Nichteinhaltung des Mindestabstandes und Nichttragen des Mund-Nasen-Schutzes. Der Linzer Bürgermeister verhängte in der Folge eine Strafe in der Höhe von 5.000 Euro an die "Wutwirtin".

Zur Öffnung gezwungen

Dagegen erhob die Lokalbetreiberin Beschwerde und brachte beim Landesverwaltungsgericht vor zur Öffnung gezwungen gewesen zu sein. Sie habe sich in einem Notstand befunden. Die staatlichen Corona-Förderungen hätten zur Deckung der betrieblichen Kosten nicht ausgereicht. Die „Corona-Maßnahmen“ betreffend die Gastronomie würden zudem verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte – Erwerbsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz –  verletzen.

Gericht konnte keinen Notstand erkennen

Das Landesverwaltungsgericht kam auf Basis der Verfahrensunterlagen und der öffentlichen mündlichen Verhandlung, zum Ergebnis, dass die Beschwerde als unbegründet abzuweisen war.Das Gericht konnte in der Öffnung des Lokals entgegen der damals geltenden COVID-19-Bestimmungen keine durch einen Notstand entschuldigte Handlung erkennen. "Eine unmittelbare Bedrohung der Lebensmöglichkeit der Lokalbetreiberin" liege nicht vor, heißt es in der Begründung des Gerichts. "Aufgrund der Ankündigung der Öffnung bereits vor dem tatsächlichen Aufsperren des Lokals kann das Vorliegen einer unmittelbaren Bedrohung ausgeschlossen werden. Es wäre der Lokalbetreiberin jederzeit möglich gewesen, einen Antrag auf Sozialhilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes zu stellen, so das Gericht weiter. 

Mehr Nachrichten aus Linz auf meinbezirk.at/linz

Anzeige
1:46
1:46

WKOÖ Maklertipp
Rechtsschutzversicherung: Sichern Sie Ihr Recht!

Eine Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor den Folgen von vielen möglichen Konfliktfällen – vor allem finanziell.  Es gibt viele Gründe für einen Streit vor Gericht: Angenommen, Ihr Vermieter erhöht den Mietzins in ungerechtfertigter Weise, Ihr Hund läuft einem Biker vor das Rad, Ihnen wird nach einem Verkehrsunfall das Schmerzensgeld verwehrt oder Ihr Arbeitgeber zahlt die Überstunden nicht. Von all diesen Fällen haben Sie schon gehört oder Sie haben sogar schon selbst eine solche oder eine...

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

UP TO DATE BLEIBEN

Aktuelle Nachrichten aus Linz auf MeinBezirk.at/Linz

Neuigkeiten aus Linz als Push-Nachricht direkt aufs Handy

BezirksRundSchau Linz auf Facebook: MeinBezirk.at/Linz - BezirksRundSchau

ePaper jetzt gleich digital durchblättern

Storys aus Linz und coole Gewinnspiele im wöchentlichen MeinBezirk.at-Newsletter


Du willst eigene Beiträge veröffentlichen?

Werde Regionaut!

Jetzt registrieren

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.