Linz wählt
Baier will Arbeitslosen Zuverdienstmöglichkeit streichen

  • Baier hält nichts vom aktuellen Vorschlag des Bürgermeisters.
  • Foto: BRS/Diabl
  • hochgeladen von Christian Diabl
 

Vizebürgermeister Baier will die offenen Stellen am Arbeitsmarkt mit heimischen Arbeitslosen füllen, in dem die Zuverdienstmöglichkeit für Arbeitslose gestrichen wird.

LINZ. "Oberstes Gebot muss sein, bestehende Arbeitssuchende in Beschäftigung zu bringen", sagt Vizebürgermeister Bernhard Baier (ÖVP). Er reagiert damit auf einen Vorschlag von Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ), die Voraussetzungen für die Rot-Weiß-Rot-Karte zu ändern, um dadurch eine stärkere Arbeitsmigration zu ermöglichen. 

Abschaffung der Zuverdienstmöglichkeit

Um dem Rekordhoch bei offenen Stellen – aktuell sind 5.446 im Arbeitsmarktbezirk Linz und damit um 2.604 mehr als im Vergleich zum Vorjahr –  nachhaltig entgegenzuwirken, müsse es gelingen mehr arbeitslos gemeldete Personen wieder in Beschäftigung zu bringen. "Ich bin davon überzeugt, dass dies durch die Abschaffung, oder zumindest durch eine starke Einschränkung der Zuverdienstmöglichkeit für Arbeitslose erreicht werden kann", so Baier. Derzeit können Arbeitslose 475 Euro dazuverdienen.

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4 Kommentare

  • Anonymer Nutzer am 19.09.2021 um 07:55
Kommentar gelöscht am 19.09.2021 um 08:14
Kommentar wurde am 19. September 2021 um 08:24 editiert

Die Maßnahmen zur Beschäftigung von Arbeitslosen sind sehr zu begrüßen
AMS-Arbeitslosengelder werden ja von allen Steuerzahlern finanziert. Wer in Österreich Steuern zahlt, auch wenn es nur die Mehrwertsteuer ist, oder wer selbst arbeitslos ist, muss es begrüßen, dass möglichst viele Arbeitslose auch wieder in Beschäftigung kommen, worum sich Stadtrat Baier wie auch Arbeitsminister Kocher und AMS-Chef Kopf mit sehr gut wirksamen Vorschlägen bemühen. Auch die Gewerkschaft fordert, bei öffentlichen Ausschreibungen jene Firmen zu bevorzugen, die Langzeitarbeitslose beschäftigen. Ziel von Arbeitsminister Kocher ist es, bis Ende nächsten Jahres die Langzeitarbeitslosigkeit im Bestand auf das Niveau von vor der Krise zu bringen. Dafür werde es laut Kocher auch zusätzlich 300 Mio. Euro geben.

Handwerkerleistungen & Restaurantpreise verteuerten sich zuletzt um ein Vielfaches gegenüber den offiziellen Inflationsraten und den Pensionserhöhungen
In der Gastronomie und Beherbergung haben viele Unternehmen Schwierigkeiten, Arbeitskräfte zu finden, obwohl in Österreich die Restaurantpreise in der Corona-Krise mehr als 7x so hoch angestiegen sind wie im EU-Durchschnitt. Der Steuerzahler in Österreich wird also im Vergleich mit Bürgern anderer EU-Staaten vielfach höher zur Kasse gebeten: er finanziert extreme Kosten für die Arbeitslosenfinanzierung und exorbitante Preissteigerungen für Restaurants oder Handwerkerleistungen. Trotz hoher Arbeitslosenzahlen muss man auf Handwerkertermine extrem lange warten, weil oft Personal fehlt, und Handwerkerleistungen & Restaurantpreise verteuerten sich zuletzt um ein Vielfaches gegen über den offiziellen Inflationsraten. Um 4,4 Prozent haben sich die österreichischen Gaststätten im Vergleich zum Vorjahresmonat verteuert. In Deutschland zogen die Preise laut Eurostat nur um 1,9 Prozent an. EU-weit lag die Teuerung bei 0,6 Prozent. Wie soll ein Pensionist, der nur 1,8% Pensionserhöhung bekommt, die hohen Preisanstiege für Restaurants, Handwerkerleistungen und Hotelnächtigungen bezahlen? Muss er nach Deutschland auswandern, wo weniger Geld von Steuerzahlern zu arbeitsunwilligen Arbeitslosen (oft mit Migrationshintergrund) verschoben wird?

2020 Missbrauch von AMS-Leistungen in Millionenhöhe
2020 habe es trotz der Krise laut Arbeitsminister Kocher einen Missbrauch von AMS-Leistungen in Millionenhöhe gegeben. Obwohl das AMS im März 2020 seine Kontrolltätigkeiten aufgrund der angespannten Arbeitsmarktsituation vorübergehend ausgesetzt habe, hätten die aufgrund von Missbrauch verhängten Sanktionen im vergangenen Jahr 66 Mio. Euro betragen. Verhängt wurden die Sanktionen wegen "Arbeits- und Schulungsverweigerungen, dem Versäumnis von Kontrollterminen, selbstverschuldeten Kündigungen oder Selbstkündigungen".

  • Gelöschter Nutzer am 19.09.2021 um 09:07
Gelöschter Kommentar
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