Unternehmerinsolvenz und Privatkonkurse gehen zurück

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Insgesamt 1.514 österreichische Unternehmen wurden im ersten Halbjahr 2017 insolvent. Im Vergleich zum Vorjahr, wo rund 1.625 Insolvenzverfahren eröffnet wurden, ergibt das ein Minus von sieben Prozent. Bei 1.028 Fällen konnte in diesem Jahr kein Insolvenzverfahren aufgrund von fehlendem Vermögen eröffnet werden. Zusammen haben die rund 2.542 insolventen Unternehmen Verbindlichkeiten in Höhe von 652 Millionen Euro. Auch in Oberösterreich ist ein leichter Rückgang der Insolvenzen erkennbar, von 311 insolventen Unternehmen im Jahr 2016 ist die Zahl im ersten Halbjahr auf 304 gesunken. Unter all den restlichen Bundesländern verzeichnet Niederösterreich als einziges Bundesland einen Anstieg der Insolvenzverfahren. Grund sind nicht eröffnete Insolvenzverfahren, meist bei Mittel- und Kleinstunternehmen ohne ordentliche Liquidierung.

Weniger Privatkonkurse

Zwar ist die Zahl der verschuldeten Personen nicht zurückgegangen, dennoch gibt es nach dem ersten Halbjahr um 31 Prozent weniger Privatkonkurse. In ganz Österreich wurden nur rund 2.935 Verfahren eröffnet. Auch bei den Verbindlichkeiten gibt es einen Rückgang von 41 Prozent. Der Rückgang sei laut KSV auf den Umstand zurückzuführen, dass hoch Verschuldete derzeit mit der Anmeldung abwarten. Grund ist der geplante Umbau des Schuldenregulierungssystems durch die Bundesregierung.

Demnach plane die Bundesregierung statt einem siebenjährigen nun ein dreijähriges Abschöpfungsverfahren ohne Quotenerfordernis. Viele Schuldner würden daher abwarten, um eine raschere und einfachere Entschuldung zu erhalten.

Kritik erhält das geplante neue Verfahren Hans-Georg Kantner, Insolvenzexperte von der KSV1870: "Eine langfristige und belastbare Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik sollte anders aussehne. Es ist bedauerlich, wenn sich Regeln so dramatisch und radikal ändern, dass Schuldner zu rechtswidrigem Zuwarten animiert werden. Andere Schuldner, die vor Kuzem einen Deal mit ihrem Gläubigern geschlossen haben, msüsen das Gefühl bekommen, der Gesetzgeber hätte sie über den Tisch gezogen, wenn er den Wartenden die "Gnade der späteren Antragstellung gewährt". So darf der Rechtsstaat eigentlich nicht funktionieren."

Von Seiten der KSV1870 befürchte man außerdem einen sogenannten "Backlash": Letztendlich sollen sich demnach die Schuldenregulierungsverfahren auf demselben Level wie 2016 bewegen. Das würde wieder rund 8.000 Verfahren ergeben.

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