Negativsteuer - Bares vom Finanzamt

ArbeitnehmerInnen, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen können sich bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung bis zu 110 Euro vom Finanzamt zurückholen (Negativsteuer). Voraussetzung ist, dass sie Sozialversicherung zahlen.

Eine spezielle Form der Negativsteuer gibt es für AlleinverdienerInnen mit Kind und für Alleinerziehende die wenig verdienen: Können Sie den AlleinverdienerInnen- bzw. AlleinerzieherInnenabsetzbetrag nicht voll ausnützen, weil Ihre Jahressteuer niedriger ist als der Absetzbetrag, erhalten Sie diesen vom Finanzamt ausbezahlt.
Dieser Betrag ist nach der Anzahl der Kinder, für die mindestens 7 Monate im betreffenden Jahr Familienbeihilfe bezogen wird, gestaffelt.

Wenn Sie den AlleinverdienerInnen- bzw. AlleinerzieherInnenabsetzbetrag nicht voll ausnützen können, weil Ihre Jahressteuer niedriger ist als der Absetzbetrag, erhalten Sie bis zu
● 494 € bei einem Kind
● 669 € bei zwei Kindern
● 889 € bei drei Kindern
● 220 € für jedes weitere Kind zusätzlich

Auswirkung der Negativsteuer für PendlerInnen:
Sollten Sie zusätzlich zumindest einen Monat Anspruch auf das Pendlerpauschale
haben, aber einen Verdienst unter der Steuergrenze, können
Sie einen Pendlerzuschlag von bis zu 290 € bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung erhalten. Die Negativsteuer beträgt in diesem Fall maximal 400 € bzw. 18 % der bezahlten Sozialversicherungsbeiträge.

Infos & Antrag
im Rahmen der jährlichen ArbietnehmerInnenveranlagung beim zuständigen Wohnsitz-Finanzamt (Formular L1)
Formular-Download: www.bmf.gv.at/Service/Anwend/FormDB/_start.asp
Finanzamt St. Johann: 06542 / 780

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