Lehre
Rechte und Pflichten eines Lehrlings

- AK-Bezirksstellenleiter im Lungau, Bernhard Kendlbacher.
- hochgeladen von Peter J. W.
Was einem Lehrling zusteht und was er im Gegenzug leisten muss, fasst die Arbeiterkammer zusammen..
LUNGAU (pjw). "Lehrlinge haben Anspruch auf eine ordnungsgemäße Ausbildung, auf einen regelmäßigen Lohn, die sogenannte Lehrlingsentschädigung, auf Urlaub und auf Freistellung für den Berufsschulbesuch", fasst die Arbeiterkammer auf ihrer Homepage unter dem Punkt "Rechte & Pflichten eines Lehrlings zusammen. Und: "Lehrlinge dürfen nur zu Tätigkeiten herangezogen werden, die mit dem Wesen der Ausbildung vereinbar sind und ihre Kräfte nicht übersteigen."
Plichten des Lehrlings
Als Pflichten eines Lehrlings nennt die Arbeiterkammer folgendes: "Lehrlinge müssen sich bemühen, den gewählten Lehrberuf zu erlernen und dafür regelmäßig die Berufsschule zu besuchen. Sie müssen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse für sich behalten und bei einer Erkrankung oder einer sonstigen Verhinderung sofort den Lehrberechtigten verständigen. Bei Vernachlässigung der Pflichten kann das Lehrverhältnis vorzeitig aufgelöst werden."
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