Bezirk Melk
13 Jahre Haft nach Mordversuch beim Landesklinikum Melk
Mit einem Klappmesser attackierte ein 44-jähriger Georgier am 25. Juni dieses Jahres seine geschiedene Ehefrau, die zu ihrer Arbeitsstelle im Landesklinikum Melk wollte, indem er mehrfach auf ihren Kopf, ihr Gesicht, ihren Halsbereich und ihren Unterarm einstach, wobei er nur knapp die Halsschlagader, bzw. Halsvenen verfehlte, was möglicherweise ihren Tod zur Folge gehabt hätte.
MELK/ST. PÖLTEN. Am Landesgericht St. Pölten musste sich der Angeklagte nun wegen versuchten Mordes verantworten, zumal Staatsanwalt Bernd Schneider davon ausging, dass der Georgier nicht freiwillig von seinem Opfer abgelassen habe. Darüber hinaus hätte auch bereits der erste Stich gereicht, um den Tod der Frau herbeizuführen. Der Beschuldigte bestritt die Tötungsabsicht und erklärte, dass er ihr mit dem Messer „nur ein bisschen Angst einjagen wollte“. Er habe sie geliebt und liebe sie immer noch.
Gegenüber dem vorsitzenden Richter Slawomir Wiaderek behauptete der Georgier, dass er seine Ex-Frau, zu der er ein umfassendes Kontaktverbot hatte, zufällig gesehen habe. Er sei ihr bis zur Eingangstüre gefolgt, weil er mit ihr sprechen wollte. Sie lehnte ab. Wütend darüber zog er sein Messer, das er zufällig bei sich trug. Es habe sich automatisch geöffnet, weil die Frau seine Hand ergriff und ebenso zufällig verletzte er sie, als er ihren Kopf festhielt und sie sich bewegte. Als er das Blut gesehen habe, sei er schockiert weggegangen. Bei den Fotos, die ihm Verteidiger Josef Gallauner vorlegte, habe er sich gefragt: „Wie konnte das nur passieren?“ Dazu führte er ins Treffen, dass er an diesem Tag bereits 400mg Substitol und Marihuana konsumiert habe. Dennoch attestierte Gutachter Werner Brosch die Zurechnungsfähigkeit des Mannes zum Tatzeitpunkt, sowie „insgesamt ein erhöhtes Risiko eines kriminellen Rückfalles zum Nachteil seiner geschiedenen Frau“.
Attacke durchaus gewollt
Das Video der Überwachungskameras widerlegte die Aussage des Georgiers. Deutlich war darauf zu erkennen, dass die Attacke von ihm ausging und nicht alles „zufällig“ passierte.
Opfervertreterin Elisabeth Januschkowetz forderte für die körperlichen und psychischen Verletzungen des Opfers 4.600 Euro, Gallauner empfahl seinem Mandanten zumindest 1.500 Euro zu akzeptieren.
Das umfassende Kontaktverbot erhielt der Georgier im August 2021, nachdem er seine Frau massiv in den Unterbauch und in die Kniekehle getreten hatte. Im Juli 2021 drohte er der Schwester seiner Frau, diese umzubringen. Für beide Anlassfälle erhielt er bedingte Vorstrafen, Mitte September 2021 folgte die Scheidung.
Urteil nicht rechtskräftig
Mit sechs zu zwei Stimmen verurteilten die Geschworenen den Mann wegen Mordes zu 13 Jahren Haft, die bedingten Strafen wurden widerrufen. Tatuneinsichtig beauftragte der Georgier seinen Verteidiger, sowohl Nichtigkeit als auch Berufung einzulegen. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.
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