Aus dem Landesgericht St. Pölten
Angeklagter aus dem Bezirk Melk bestreitet Gewaltvorwurf
Fortgesetzte Gewaltausübung gegen seine Freundin, unbefugter Gebrauch von Fahrzeugen, gefährliche Drohung im Vollrausch, sowie mehrere Delikte im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall, der sich Anfang August vergangenen Jahres im Bezirk Melk ereignet hatte, brachten einen 20-Jährigen in St. Pölten vor Gericht.
BEZIRK. Nachdem die Freundin ihrer Zeugenladung nicht nachgekommen war, musste Richter Markus Grünberger vertagen. „Es bleibt dabei“, verkündete Verteidiger Oliver Simoncic nach Rücksprache mit seinem Mandanten, der die fortgesetzte Gewaltausübung, die laut Freundin von etwa Mitte September bis 19. Oktober 2021 ihre Beziehung belastet habe, bestritt. Darüber hinaus zeigte sich der Beschuldigte jedoch weitgehend geständig, wobei er angab, durch teils exzessiven Alkoholkonsum leicht außer Kontrolle zu geraten.
Unfall gegen Gartenzaun
Auch im vergangenen August sei er alkoholisiert gewesen, als er sich hinter das Lenkrad seines nicht zum Verkehr zugelassenen BMWs setzte. Seine ebenfalls alkoholisierte Freundin stieg als Beifahrerin ein, eine weitere Insassin befand sich im Fond des Fahrzeuges. Bei Starkregen kam der PKW aufgrund überhöhter Geschwindigkeit kurz vor einer Ortseinfahrt ins Schleudern, brach aus und krachte in einen Gartenzaun.
"Da san ma richtig im Arsch"
Er sei ausgestiegen und habe seine Freundin bewusstlos vorgefunden. Zu zweit habe man die Verletzte vom Fahrzeug weggetragen und in eine Wiese gelegt, danach habe er einen Freund angerufen. Laut Strafantrag habe er die Verletzte im Stich gelassen und eine entsprechende Hilfeleistung zu verhindern versucht, wie die zweite Mitfahrerin angab. Wie in einem Chatprotokoll dokumentiert, habe der Unfalllenker gemeint: „Wir hätten sie liegen lassen sollen!“ „Und wenn sie si erinnern kann, san ma richtig im Arsch“, konterte die Mitfahrerin, die schließlich doch den Notruf wählte. Diesbezüglich gibt es für Grünberger noch Erklärungsbedarf. Darüber hinaus ließ der Richter auch Gutachter Werner Brosch zu Wort kommen.
Der Psychiater attestierte dem Beschuldigten eine leichte Intelligenzminderung, sowie massive Sozialisationsdefizite. Er sei emotional instabil und neige zu unkontrollierten Wutausbrüchen, die in der Vergangenheit durch exzessiven Alkoholkonsum auch zu Gewalthandlungen ausarteten. Allerdings habe der 20-Jährige erkannt, dass er nur mit entsprechender medikamentöser und psychotherapeutischer Behandlung, der er sich über mehrere Jahre unterziehen müsste, sein Leben in den Griff bekommt. Ob dahingehend eine Einweisung in eine Anstalt erforderlich sei, entscheidet zuletzt der Richter.
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