Anklage für Vater und Sohn
Ehemaliger Unternehmer aus dem Bezirk Melk wurde zu 18 Monaten verurteilt - Freispruch für den Sohn.
¶BEZIRK MELK. Den beiden angeklagten Unternehmern aus dem Bezirk Melk warf Staatsanwältin Michaela Obenaus-Zimmel vor, im Frühjahr 2007 der Raiffeisenbank Region Melk unrichtige Rechnungen zur Gewährung eines Kontokorrentkredits in Höhe von 50 Prozent des jeweiligen Rechnungsbetrages vorgelegt zu haben.
Sohn vertraute seinem Vater
Drahtzieher der Machenschaften war der Vater und gleichzeitig faktische Geschäftsführer einer GmbH, dessen Sohn nach dem Konkurs des Unternehmers eine neue Gesellschaft gründete, der er allerdings nur als handelsrechtlicher Geschäftsführer vorstand.
Für das Ausstellen der Rechnungen war nach wie vor der Senior zuständig, und angeblich im Vertrauen auf seinen Vater, habe er diese auch nicht nachkontrolliert. Auf zumindest zehn Rechnungen verbuchte der Angeklagte weit überhöhte Beträge, denen keine Leistungen der Firma gegenüberstanden.
Der Schaden, den die Bank durch die mit falschen Beweismitteln ergaunerten Kredite erlitt, beträgt rund 98.000 Euro.
Freispruch für den Sohn
Sein umfassendes Geständnis milderte das Strafmaß für den Senior beträchtlich. Er wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt.
Dass sein Sohn von den Betrügereien wusste, ließ sich nicht nachweisen, somit sprach der St. Pöltner Schöffensenat den 36-jährigen Sohn auch frei. Damit verzichtete auch Staatsanwältin Obenaus-Zimmel auf weitere Rechtsmittel.
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