Treibjagd im Bezirk Melk
"Bei Niederwild geht es nicht anders"
BEZIRK. Für die einen sind sie Inbegriff der Schießwut, für die anderen sind sie Tradition und natürliche Bewirtschaftung des Wildbestandes. Im Bezirk Melk ist die Zeit der Treibjagden angebrochen – und das Thema polarisiert die Bevölkerung. Die Bezirksblätter versuchen das Phänomen nüchtern zu analysieren.
Schon bei einer Umfrage auf Facebook merkte man den "Spalt" bei diesem Thema. Wo einige komplett gegen das ihrer Meinung nach "sinnlose Spaßschießen, welches die Tiere nur unnötig aufhetzt" sind, gibt es auch jene, die der Jagd und speziell auch der Treibjagd Positives abgewinnen. "Radfahrer oder Jogger, welche von den Wegen abweichen, verängstigen das Wild sicher viel öfter. Gewissenhaftes Jagen mit vorangegangenem Beobachten und Hegen regelt vor allem den Überschuss und filtert den Bestand von alten und kranken Tieren, somit bleibt der Restbestand gesund", sagt etwa Leo Teufl.
Treibjagd bei Niederwild
Den letzten Satz kann Bezirksjägermeister Bernhard Egger nur bestätigen. "Es gibt zwei Arten von Wild. Bei Niederwild (Hasen, Fasane und Wildenten) macht eine Treibjagd Sinn, da gerade dieses schwerer zu finden und auch nicht so leicht zu schießen ist. Es wird auch bei Schwarzwild oder Rehwild eine Treibjagd organisiert, aber nur wenn es etwa zu erhöhten Wildschäden kommt", so Egger. Er betont dabei, dass eine Treibjagd zum einen über einen längeren Zeitraum zu planen ist und nur einmal im Jahr oder sogar nur alle zwei Jahre stattfindet. "Somit ist es nicht reine Hetze, sondern gezieltes Regulieren des Bestandes", fügt Egger noch hinzu.
Ein "Kritikpunkt", den er nicht verneint, ist die Unterstellung, dass Treibjagden auch zum Erfüllen der festgesetzten Abschusszahlen dienen. "Jeder Jäger hat Aufträge. Es ist klar, dass diese erfüllt werden müssen, sonst zahlt er Strafe", so Egger.
Zur Sache
NÖ. Hier finden Sie die Verhaltensrichtlinien bzw. Sicherheitsvorkehrungen für Waldbesucher:
• Das Aufstellen von Warntafeln oder Gefahrenzeichen auf den von der Treibjagd betroffenen Straßen und Wegen ist notwendig, um etwaige Spaziergänger, Freizeitsportler – vor allem aber auch Anrainer – zu informieren.
• Der Bereich, in dem eine Treibjagd stattfindet, darf während der Jagd abseits von öffentlichen Wegen und Straßen, gemäß § 14 Abs. 1 NÖ Tourismusgesetz 2010, LGBl. 7400, und sonstigen öffentlichen Anlagen nicht betreten werden.
•Sollte sich dennoch eine jagdfremde Person abseits der genannten Wege und Anlagen in ein betroffenes Gebiet „verirren“, wird die Treibjagd unterbrochen. Deshalb wird angeraten, sich sofort bemerkbar zu machen (z. B. durch Rufen), sollte man ungewollt in eine Treibjagd geraten.
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